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Regressforderungen: Gewerbliche Haftpflicht schützt

Seit Anfang 2018 können vollständige Regressforderungen an Gebäudebesitzer gestellt werden, wenn ein Feuer auf ein benachbartes Haus übergesprungen ist. Hält die gewerbliche Haftpflichtversicherung dieser Änderung stand?

Erste Bilanz: Auswirkungen der Aufhebung des RVA auf die gewerbliche Haftpflicht

In der Vergangenheit war es schwierig, eine risikogerechte Abdeckung von Regressforderungen durch gewerbliche Haftpflichtversicherungen zu erreichen. Heute bestehen deutlich bessere Möglichkeiten, sich gegen die bisher über die RVA geregelten Schadenfälle abzusichern. Die VHV bietet mit ihren gewerblichen Haftpflichtversicherungen einen ausreichenden Versicherungsschutz für das betreffende Risiko.

Die Praxis hat gezeigt, dass der Wegfall des RVA keine wesentlichen Auswirkungen auf die gewerblichen Haftpflichtversicherungen hat. Das Abkommen war ohnehin nur auf wenige Schadenfälle anwendbar. Zum Beispiel trat es nur bei leichter Fahrlässigkeit und bei einem übergreifenden Schadenereignis in Kraft. Zudem musste der Feuerversicherer vorgeleistet haben, um regressieren zu können. Die Versicherer haben im Schadenfall nicht vorbehaltslos geleistet, sondern den Geschädigten an die Versicherung des eigentlichen Verursachers verwiesen – zum Beispiel an seine Betriebshaftpflichtversicherung.

Immer sicher mit der gewerblichen Haftpflicht der VHV

Im Rahmen der betrieblichen Haftpflichtversicherung ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers im Zusammenhang mit dessen gewerblicher Tätigkeit versichert. Gemeldete Schadenereignisse aus übergreifenden Feuerschäden wurden und werden in voller Höhe entsprechend den vertraglichen Bedingungen aus der Betriebshaftpflicht reguliert. 

Fazit: Überprüfen Sie den Versicherungsschutz Ihrer Kunden!

Die für Sachschäden geltenden Versicherungssummen der VHV Betriebshaftpflicht bieten einen ausreichenden Versicherungsschutz. Dieser optimale Schutz muss nicht bei allen Anbietern am Markt gegeben sein. Deswegen lohnt sich ein Vergleich. Sprechen Sie Ihre Kunden darauf an und legen Sie ihnen in jedem Fall eine Überprüfung der Versicherungssumme ans Herz. Nur so sind sie gegen Regressforderungen geschützt.