Rechtsschutz: Beiträge bleiben weitgehend stabil
Beitragsanpassung in der Rechtsschutzversicherung
Allein in den ersten fünf Monaten diesen Jahres verzeichnete die Polizei deutschlandweit 1,06 Mio. Verkehrsunfälle. Die Schuldfrage ist mitunter nicht einfach zu klären, nicht selten müssen Anwälte eingeschaltet werden. Denn es geht schnell um hohe Schadensummen – insbesondere, wenn Personen verletzt worden sind.
Die Streitlust scheint generell gestiegen zu sein, wenn man sich die Ergebnisse der Treuhänderfeststellungen zur Beitragsangleichung in der Rechtsschutzversicherung anschaut, die der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. erst kürzlich veröffentlicht hat. Auf Basis der Treuhänder-Empfehlung wird die NRV, beginnend mit der Hauptfälligkeit 01. Oktober 2018, Beitragsanpassungen vornehmen.
Die Anpassungssätze
Hier finden Sie einen Überblick über die jeweiligen Anpassungssätze der einzelnen Produkte.
Beitragsanpassung bei Vertragsbeständen mit Bedingungswerk ARB 75/81
Produkt | Anpassungssatz |
Verkehrsrechtsschutz (§ 21) | 5 % |
Fahrzeug-Rechtsschutz (§ 22) | 5 % |
Fahrer-Rechtsschutz (§ 23) | 5 % |
Beispiel zum Tarif Stand 01.10.1992: Beim § 21 erhöht sich der Beitrag um nicht einmal 4 Euro von 79,44 Euro auf 83,41 Euro netto.
Beitragsanpassung bei Vertragsbeständen mit den Bedingungswerken ab ARB 94
Produkt (Verträge mit Selbstbeteiligung) | Anpassungssatz |
Verkehrs-Rechtsschutz (§ 21) | 5 % |
Fahrer-Rechtsschutz (§ 22) | 5 % |
Beispiel zum Tarif NRV 2017 Plus: Beim § 21 erhöht sich der Beitrag um nur 4 Euro von 80,50 Euro auf 84,53 Euro netto.
WICHTIG: Die Änderungen der Beiträge betreffen auch die Zielgruppen Single und Öffentlicher Dienst. Die dazugehörenden Ergänzungsprodukte – wie zum Beispiel der XXL-Baustein – werden ebenfalls angepasst.
Zusätzlich: Erhöhte Beiträge im Neugeschäft
Um der Schadenentwicklung entgegenzuwirken, erhöht die NRV außerdem bei zwei Rechtsschutzprodukten die Beiträge im Neugeschäft. Davon betroffen sind:
- § 23 Privat-Rechtsschutz für Selbstständige (mit den Selbstbeteiligungen 0, 150 und 250 Euro)
- § 25 Privat- und Berufs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige (mit den Selbstbeteiligungen 0, 150 und 250 Euro)
Noch bis Jahresende die günstigeren Prämien verkaufen!
Für das komplette Neugeschäft gilt – wie im Vorjahr– eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2018. Bis zum Jahresende können Sie also trotz der Beitragsanpassung den günstigeren Tarif NRV 2018 PLUS verkaufen!
Neuer Tarif NRV 2019 PLUS
Analog zur Beitragserhöhung führt die NRV einen neuen Tarif mit angepassten Prämien ein: NRV 2019 PLUS. Hierzu erhalten Sie rechtzeitig alle wichtigen Informationen.