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Hundehaftpflicht: Wenn Bello mal Quatsch macht

Sie knabbern an Schuhen, ruinieren den Teppich und sind manchmal ein bisschen ungestüm. In den meisten Bundesländern gilt daher eine Versicherungspflicht für Hunde. Doch es gibt regionale Unterschiede.

Ausgedehnte Spaziergänge, freudiges Wedeln mit der Rute und ein treuer Freund, der auf dem Sofa die kalten Füße wärmt: Viele Ihrer Kunden, die sich dazu entschließen, einen Hund anzuschaffen, hoffen auf viele Freuden. Neben diesen wartet aber auch die ein oder andere Pflicht und unliebsame Überraschung auf den Hundefreund: Angekaute Möbelstücke können genauso vorkommen wie verletzte Mitmenschen. Was auch immer passiert: Rechtlich gilt hier die Gefährdungshaftung - das bedeutet, dass der Halter unabhängig vom eigenen Verschulden für Schäden haftet, die sein Hund verursacht. 

Gut zu wissen: Verordnungen zur Tierhaltung werden auf Länderebene geregelt. Eines steht aber mit dem Artikel 833 im BGB bundesweit fest: Wenn der Vierbeiner einem anderen Tier oder Menschen Schaden zufügt, haftet der Tierhalter. Gerade bei Personenschäden können durch Schmerzensgeld, Therapiekosten und Rentenzahlungen schnell Kosten im vier- bis fünfstelligen Bereich zusammenkommen.

Wo ist die Hundehaftpflicht Pflicht?

Eine Hundehalterhaftpflicht kommt für Ihre tierlieben Kunden im Ernstfall für Sach-, Personen- und Vermögensschäden auf. Doch nicht in allen Bundesländern ist die Hundehaftpflicht eine Pflichtversicherung: So gilt in nur sechs Ländern eine gesetzliche Versicherungspflicht für alle Hunde, in neun Bundesländern für "gefährliche" Artgenossen. Lediglich in Mecklenburg-Vorpommern existiert für keinen Hund eine Versicherungspflicht. Der Übersichtskarte des GDV entnehmen Sie, wie die einzelnen Länder mit der Thematik umgehen.

Übrigens: Wie genau die Regelungen in den einzelnen Ländern aussehen, wie hoch die Versicherungssummen sein müssen und ob es nach Rasse und/oder Verhalten der Tiere geht, sollte im Einzelfall noch einmal geprüft werden. In Thüringen muss der Versicherungsschutz beispielsweise durch eine Bescheinigung nachgewiesen werden. Eine solche Bescheinigung stellen wir bei Bedarf natürlich gerne aus.

Die Lösung der VHV

Die Hundehalterhaftpflicht der VHV überzeugt mit einer Versicherungssumme von 5 Mio. Euro bzw. 10 Mio. Euro (Baustein EXKLUSIV)  pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Versichert sind unter anderem:

  • Mietsachschäden an Räumen bis 1.000.000 Euro und fremden Sachen und Mobiliar bis 10.000 Euro (150 Euro Selbstbehalt)
  • Beitragsfreie Mitversicherung von Welpen im ersten Lebensjahr
  • Tierische Ausscheidungen
  • Hundelehrgänge und -prüfungen, Hunderennen und Agility- Veranstaltungen oder auch wenn der Vierbeiner als Therapiehund eingesetzt wird
  • Hunde, die trotz Leinen- und Maulkorbzwang ohne diese Utensilien unterwegs sind
  • Deckschäden aus gewollten und ungewollten Deckakten
  • Forderungsausfalldeckung