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Haftpflicht Gewerbe: Aktuelle Beitragsanpassungen

Mit Wirkung zum 01. Januar 2019 wird die VHV die Beiträge in Teilbeständen des gewerblichen Haftpflichtgeschäfts ab der nächsten Hauptfälligkeit anheben. Der Grund: Steigende Preis- und Schadenentwicklungen.

Hintergrund: Ergebnis der Treuhänder-Ermittlung

Jedes Jahr ermittelt ein unabhängiger Treuhänder, ob aufgrund gestiegener Schadenzahlungen eine Anpassung der Beiträge in der Allgemeinen Haftpflichtversicherung erforderlich ist. In diesem Jahr hat die Treuhänder-Ermittlung eine Beitragsanpassung um 10 Prozent für Hauptfälligkeiten ab dem 01. Juli 2018 ergeben. Somit dürfen alle deutschen Haftpflichtversicherer eine 10-prozentige Beitragserhöhung ab dem 01. Juli vornehmen. Einige Versicherer sind der Treuhänder-Empfehlung Mitte 2018 gefolgt und haben die Beiträge in der gewerblichen Haftpflichtversicherung bereits angepasst.
Gut zu wissen: Wird der Beitrag nach Lohn-, Gehalts-, Entgelt-, Bau-, Umsatzsumme oder Honorar berechnet, wird lediglich der entsprechende Mindestbeitrag angepasst.

Welche Kundenbestände sind betroffen?

In den letzten drei Jahren konnte die VHV die Beiträge der Betriebs-/Berufs-Haftpflichtversicherung trotz der ständig steigenden Preis- und Schadenentwicklung stabil halten. Doch in diesem Jahr ist eine Beitragsanpassung auch für die VHV nicht mehr zu vermeiden.

Wir werden daher die Beiträge in Teilbeständen des gewerblichen Haftpflichtgeschäfts ab der nächsten Hauptfälligkeit mit Wirkung zum 01. Januar 2019 um fünf bzw. zehn Prozent anheben. Welche Ihrer Bestände von den Erhöhungen betroffen sind, können Sie hier nachlesen:

Betriebs-Haftpflicht für die Bauwirtschaft

  • Anpassung um 5 Prozent
  • Anpassung der Mindestbeiträge und Festbeiträge (Fixwagnisse)
  • Keine Anpassung von Verträgen mit einem Jahresbeitrag ab 5.000 Euro

Berufs-Haftpflichtversicherung

  • Anpassung um 10 Prozent
  • Anpassung der Inhaber-/Teilhaberbeiträge aus alten Tarifgenerationen (Altverträge, deren Beitrag bisher noch nicht auf Basis der Honorarsumme ermittelt wird)
  • Anpassung von Zusatzrisiken, denen ein Festbeitrag (Fixwagnis) zugrunde liegt

Betriebs-Haftpflichtversicherung für Handwerk, Handel, Gewerbe und Dienstleistung (HHG)

  • Anpassung um 5 Prozent
  • Anpassung der Beitragssätze, Mindestbeiträge und Zusatzrisiken, denen ein Festbeitrag (Fixwagnis) zugrunde liegt

Folgende Verträge bzw. Wagnisse werden nicht angepasst:

  • Neuverträge mit Versicherungsbeginn ab 01. Januar 2018
  • Bestandsverträge, die in 2018 auf die aktuelle Tarifgeneration umgestellt wurden
  • Altverträge mit AVB (H 051, H 061 und H 062), die keine Treuhänderklausel beinhalten
  • Rechtsschutz- oder PHV-EXKLUSIV-Wagnisse
  • Objektverträge/Objektrisiken
  • Neugeschäftstarife

Wie werden Ihre Kunden informiert?

Wir sind dazu verpflichtet, Ihre Kunden einen Monat vor dem Wirksamwerden der Beitragserhöhung zu informieren. Das entsprechende Informationsschreiben zur Beitragsanpassung und dem damit verbundenen Kündigungsrecht wird ab dem 14. November 2018 in drei Tranchen versendet. Ferner enthält das Schreiben eine Gegenüberstellung der neuen und bisherigen Beiträge. Für Rückfragen steht Ihnen Ihr Maklerbetreuer gern zur Verfügung.