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Wohngebäudeversicherung: Indexzahlen für 2019

Neue Indexzahlen des Statistischen Bundesamts machen auch in diesem Jahr Beitragsanpassungen notwendig. Zudem gibt es für einige Tarifgenerationen weitere Anpassungen aufgrund zunehmender Schäden.

Baupreisindex:

Mit Hilfe des Gebäudeversicherungswert 1914 wird bei der Wohngebäudeversicherung eine einheitliche Basis zur Berechnung des Gebäudeneuwertes und damit auch der Versicherungssummen geschaffen. Von diesem fiktiven Wert gelangt man über den Baupreisindex zum heutigen Neubauwert des versicherten Gebäudes. Dieser Faktor stellt sicher, dass durch die Wertsteigerung der Immobilie im Laufe der Zeit keine Unterversicherung des Gebäudes entsteht. Jetzt hat das Statistische Bundesamt die neuen Indexzahlen vorgelegt.

Die Indexzahlen für 2019

Ab dem 1. Januar 2019 gelten neue Werte für den Baupreisindex, den geltenden Neuwertfaktor und den Anpassungsfaktor. Folgende Werte sind zu beachten:

Baupreisindex für Neukunden:
Der Baupreisindex zur Ermittlung der Versicherungssumme 1914 für alle Neubauten des Jahres 2019 beträgt 1.454,3.

Mittlerer Baupreisindex 2017:
Der mittlere Baupreisindex 2017 beträgt 1.400,9.

Gleitender Neuwertfaktor:
Der gleitende Neuwertfaktor für alle Wohngebäude nach VGB 88 lautet 18,8.

Anpassungsfaktor:
Der Anpassungsfaktor für Wohngebäude nach VGB 2002, VGB 2007, VGB 2008 und VGB 2011 und Gewerbliche Gebäude nach ABFS 2012 bzw. SGIN 2012 lautet 18,55.

Zusätzliche Beitragsanpassungen einzelner Tarife

Die Versicherungsbeiträge orientieren sich jedoch nicht nur an den aktuellen Indexzahlen, sondern auch an aktuellen Schadenverläufen. Insbesondere durch Sturm- und Leitungswasserschäden ist der Geschäftsverlauf in einigen Tarifen der Wohngebäudeversicherung nach wie vor defizitär. Daher werden die Beiträge der betroffenen Tarifgenerationen ab Dezember 2018 entsprechend erhöht. Details entnehmen Sie bitte unserer Tabelle. Die Anpassungen wirken zur jeweiligen Hauptfälligkeit des Vertrages und erfolgen zusätzlich zu Anpassungen, die aufgrund von Gebäudealterung oder geänderter Faktoren vorgenommen werden. Alle anderen Tarife sind von dieser Beitragsanpassung nicht betroffen.

Vertragsgeneration Anpassungen
Alle Verträge nach VGB 88 + 8 Prozent
4/2003 + 4 Prozent
1/2008 + 4 Prozent
9/2008 + 4 Prozent
7/2011 + 8 Prozent
10/2012 + 8 Prozent
2/2014 + 6 Prozent