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Marder: Ungebetene Gäste auf dem Dachboden

Marder richten sich gern auf Dachböden ein – und verursachen dabei oft große Schäden. Unsere Wohngebäudeversicherung unterstützt Eigentümer bei Reparaturen, und wir geben Tipps zur Abschreckung der nachtaktiven Tiere.

Marder haben nur Autos zum Knabbern gern? Leider nein.

Springt der gerade neu gekaufte Wagen morgens auf dem Weg zur Arbeit plötzlich nicht mehr an, liegt die Vermutung nahe, dass über Nacht ein Marder das Auto "angeknabbert" hat und ein Werkstattbesuch ansteht. Doch – und dieses Thema wird oft vernachlässigt – auch in Wohngebäuden fühlen sich die kleinen Raubtiere wohl, vor allem auf dem Dachboden.

Anzeichen für die pelzigen Untermieter sind unter anderem zerstörte Dämmwolle, nächtliche Geräusche im und am Haus, Pfotenspuren oder unangenehme Gerüche durch Hinterlassenschaften und Überreste von verendeten Beutetieren. Doch häufig bemerken Bewohner die Marder erst, wenn es bereits zu einem größeren Schaden gekommen ist – wie zum Beispiel zu Schimmelbildung aufgrund der kaputten Dämmung unter dem Dach.

Schutzmaßnahmen gegen Marder

Ihre Kunden können Marderschäden am Haus vorbeugen. Folgende Tipps sollten beherzigt werden:

  • Kontrolle des Außenbereiches des Gebäudes und des Dachbodens auf Anzeichen von Mardern – insbesondere von März bis September!
  • Lärm durch Klopfen oder der Dauerbetrieb eines Radios vertreiben die Marder. Duftstoffe und Ultraschallgeräte helfen ebenfalls, die Tiere abzuschrecken.
  • Verschließen des Schlupfloches, wenn der Marder außerhalb des Hauses ist; das können lockere Dachziegel, Mauerlöcher oder Schlitze für die Belüftung sein.
  • Wenn alle Maßnahmen fehlschlagen, kann ein Kammerjäger mit Fallen den Marder einfangen.

Wichtig: Ein Marder darf von Privatpersonen nicht gefangen oder getötet werden, da er dem Jagdrecht untersteht.

Welche Versicherung haftet bei Schäden durch Marder?

Doch was, wenn alle Schutzmaßnahmen die Raubtiere nicht abschrecken? Grundsätzlich ist natürlich auch der Dachboden im Rahmen einer Wohngebäudeversicherung versichert. Diese springt aber in der Regel nur bei Schäden ein, die durch Feuer, Wasser oder Unwetter entstanden sind. Die VHV bietet allerdings über den Zusatzbaustein EXKLUSIV Schutz vor Bissschäden durch wildlebende Tiere aller Art. Elektrische Anlagen und Leitungen, Dämmungen und Unterspannbahnen sind also auf diese Art bis 5.000 Euro mitversichert.