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Jährliche Fahrleistung: Post für Ihre Kunden

Jedes Jahr führen wir die Abfrage der jährlichen Fahrleistung sowie des aktuellen Kilometerstands durch. Hier die wichtigsten Informationen – wann wir Ihre Kunden benachrichtigen und was bei Nichtbeantwortung passiert.

Was steht im Anschreiben?

Im Anschreiben finden Ihre Kunden den aktuell zu zahlenden Beitrag. Die individuelle Zahlweise ist berücksichtigt. Gleichzeitig teilen wir dem Kunden den Vergleichsbeitrag für das Jahr 2019 mit, der bei Nichtbeantwortung automatisch zugrunde gelegt wird.

Wir empfehlen Ihren Kunden, direkt nach Erhalt des Schreibens zu antworten. Denn: Wir gleichen die Angaben umgehend mit den bisherigen Daten ab. Sollte die Fahrleistung gesunken oder gestiegen sein, passen wir den Beitrag an.

Was ist die einfachste Rückantwortmöglichkeit?

Ihre Kunden können sich ganz unkompliziert auf der Website www.vhv-km.de einloggen. Dafür benötigen sie nur ihre Versicherungsscheinnummer und die mitgeteilte persönliche PIN. Alternativ können uns Ihre Kunden den aktuellen Kilometerstand und die jährliche Fahrleistung des Fahrzeuges natürlich auch per beiliegendem Originalcoupon auf dem Postweg zukommen lassen.

Was, wenn Ihre Kunden nicht antworten?

Die Angaben Ihrer Kunden benötigen wir in jedem Fall, da diese Merkmale den Veränderungen aus dem Lebenssachverhalten des Kunden unterliegen. Beispiele hierfür sind eine erhöhte Fahrleistung aufgrund eines Wohnortwechsels oder eine geringere Fahrleistung aufgrund des Eintritts in den Ruhestand.

ACHTUNG, WICHTIG: Auch wenn sich nichts an der jährlichen Fahrleistung geändert hat, ist der aktuelle Kilometerstand immer anzugeben. Die Meldungspflicht Ihrer Kunden geht aus den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) hervor. Sollten Ihre Kunden uns innerhalb eines Monats keine Antwort zukommen lassen, wird für den Vertrag daher – rückwirkend zum 01. Januar 2019 – automatisch die höchste Fahrleistung von mehr als 30.000 Kilometer pro Jahr zugrunde gelegt.

Ein Hinweis für Sie:

Rechtzeitig vor dem Termin der Zwangsumstellung erhalten Sie eine Liste Ihrer Kunden, die uns ihre Fahrleistung und ihren Kilometerstand bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht über einen aktionsgängigen Rückmeldekanal (per Telefon, Coupon oder Internetportal) mitgeteilt haben. So haben Sie die Gelegenheit, noch einmal nachzuhaken.