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Elektrokleinstfahrzeuge: Das müssen Sie wissen

Am 15. Juni 2019 ist es endlich soweit: Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung tritt in Kraft! Damit haben z. B. die beliebten E-Scooter freie Fahrt auf Radwegen – allerdings nur mit entsprechender Versicherungsplakette. Was heißt das?

Ab wann sind die Elektroroller im Straßenverkehr zulässig?

In anderen Ländern sind Sie längst Trend: elektrisch angetriebene Tretroller. Nun wurde auch in Deutschland endlich die Verordnung erlassen, die regelt, unter welchen Voraussetzungen E-Scooter am Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Bis zum 15. Juni 2019 müssen sich Fans der Elektrokleinstfahrzeuge allerdings noch gedulden – erst dann soll die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden und somit in Kraft treten. Bis dahin sind die Fahrzeuge nicht für den Gebrauch im Straßenverkehr zulässig!

WICHTIG: Versicherungspflicht für E-Scooter

Laut eKFV fallen E-Scooter, die bis zu 20 km/h schnell fahren können, unter die zulassungsfreien Kraftfahrzeuge mit Versicherungspflicht und benötigen eine Versicherungsplakette. Eine Absicherung über die private Haftpflicht ist folglich nicht möglich. Stattdessen sind die Fahrzeuge wie Mopeds zu behandeln. Die VHV bietet Versicherungsschutz mit der bewährten monatlich günstiger werdenden Beitragsstaffel des Moped-Geschäfts: Nutzer ab 23 Jahre zahlen für die Kfz-Haftpflicht für ein volles Beitragsjahr 40 Euro, Nutzer unter 23 Jahre 140 Euro. Bei weniger Monaten wird es entsprechend günstiger. Eine Teilkasko-Deckung wird nicht angeboten.

Welche Fahrzeuge können künftig versichert werden?

Versicherbar sind alle Fahrzeuge, die eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder Einzelbetriebserlaubnis (EBE) nachweisen können. Dann erfüllen sie die Kriterien der eKFV.

Elektrokleinstfahrzeuge sind nach eKFV wie folgt definiert:

  • entweder ohne Sitz oder selbstbalancierend mit oder ohne Sitz,
  • Nenndauerleistung von maximal 500 Watt oder maximal 1400 Watt für selbstbalancierende Fahrzeuge, wenn mindestens 60 Prozent der Leistung zur Selbstbalance verwendet werden,
  • Lenk- oder Haltestange mit mindestens 50 Zentimetern (Fahrzeuge mit Sitz) oder 70 Zentimetern Höhe (Fahrzeuge ohne Sitz),
  • Maße und Gewicht:
    • Gesamtbreite maximal 70 Zentimeter,
    • Gesamthöhe maximal 1,40 Meter,
    • Gesamtlänge maximal 2,0 Meter,
    • Gewicht maximal 55 Kilogramm (ohne Fahrer).

Weitere Anforderungen gemäß eKFV an die Fahrzeuge sind:

  • 20 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit,
  • Zwei unabhängig voneinander funktionierende Bremsen,
  • Beleuchtung mit Scheinwerfern bzw. Schlussleuchte und seitliche Reflektoren,
  • Klingel.
Welche Regelungen gibt es zum Fahrer?
Was gilt für bereits erworbene Fahrzeuge?
Was gilt für Mono-Wheels, E-Skateboards, Hoverboards und Co.?
Welche Änderungen gab es an der ursprünglichen Verordnung?

Wie funktioniert der Abschluss bei der VHV?

Abweichend vom klassischen Moped-Geschäft versenden wir die Kennzeichen zentral und kümmern uns um das Beitragsinkasso. Das bedeutet für den Abschlussweg:

  1. In VOKIS ist in der Tarifübersicht der Tarif „MOPED – Elektrokleinstfahrzeug (kein Segway)“ auszuwählen.
  2. Nach Erfassung aller Daten wird ein PDF Antrag generiert. Dieser ist über den entsprechenden Button per E-Mail an service@vhv.de zu schicken.
  3. Nach Eingang des Antrags erhält der Kunde eine Zahlungsaufforderung zur Überweisung
    bevorzugt per E-Mail oder per Post.
  4. Nach Zahlungseingang werden die Versicherungsplaketten (=Kennzeichen) und Policen zentral durch die vertragsverwaltende Stelle (Moped-Team) verschickt.

Ergänzende Hinweise:

  • Die Angabe einer E-Mail-Adresse beschleunigt die Bearbeitung.
  • Es muss bei der Antragsstellung eine FIN angegeben werden.