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Feuer frei: Grillen mit Gas und Köpfchen

In deutschen Haushalten fehlt er wirklich nur selten: der Grill. Dabei erfreut sich der Gasgrill immer größerer Beliebtheit. Was ungeübte Grillmeister beachten sollten, damit Gas und Flammen sich nicht verselbstständigen, lesen Sie hier.

Grillen auf Knopfdruck: Vorteile und Tücken des Gasgrills

Im Vergleich zum klassischen Holzkohlegrill wird er schneller heiß, qualmt deutlich weniger und ist auch auf dem Balkon zu nutzen: Der Gasgrill findet auch in Deutschland immer mehr Anhänger. Und auch aus Versicherersicht macht er erst einmal eine ganz gute Figur. Denn: Abgeschaltet kühlt er sehr schnell ab, keine stundenlang nachglühende Kohle kann unbeaufsichtigt einen Brand entfachen. Nichtsdestotrotz kann es bei unsachgemäßem Umgang zu schlimmen Unfällen mit erheblichen finanziellen Folgen kommen. Besonders Anfänger, die gerade erst auf Gas umgestiegen sind, sollten daher einige Tipps beherzigen, um einem Schadenfall aus dem Weg zu gehen.

Sicher grillen mit Gas

  • Gasflasche korrekt anschließen: Ein zu lose montierter Gasschlauch in Kombination mit einem kleinen Funken kann ungewollt das Gas entzünden.
  • Gasflasche korrekt lagern: Der beste Ort, um die Flasche zu lagern, ist kühl, trocken und gut durchlüftet. In der prallen Sonne kann die Gasflasche im schlimmsten Fall explodieren, im Keller kann das Gas bei einem eventuellen Austritt nicht abziehen und in die Wohnung gehört die Flasche erst recht nicht. Besser: Carport, Gartenhaus oder schattiger Balkon.
  • Regelmäßig Gasschläuche prüfen: Nach einiger Zeit können Schläuche porös werden. Mögliche Löcher oder Risse verursachen unkontrolliertes Ausströmen von Gas. Alle drei bis fünf Jahre sollten die Schläuche spätestens ausgetauscht werden.
  • Beim Grillen den Gasgrill beaufsichtigen: Besonders fettiges Grillgut kann Stichflammen hervorrufen – ein nicht zu unterschätzendes Risiko, das Gegenstände in unmittelbarer Umgebung in Brand setzen und bei Personen zu schweren Verbrennungen führen kann.

Auf unserer Facebook-Seite haben wir allgemeine Grilltipps – egal ob Gas- oder Holzkohlegrill – zur Verfügung gestellt. Schauen Sie doch mal vorbei. Sie können die Infografik dort auch ganz einfach mit Ihren eigenen Followern teilen und – wenn Sie mögen – mit einem eigenen Teasertext versehen.

So versichern wir Grillunfälle:

Beim Flaschenwechsel tritt Restgas aus und verpufft? Aus einem nicht richtig festgemachten Verschluss strömt Gas aus und entzündet sich beim Einschalten? Es kommt bei einem Fettbrand zu hohen Stichflammen? Auch wenn der Holzkohlegrill statistisch gesehen immer noch der unfallträchtigere Grill ist, sollte man das Risiko, das ein Gasgrill mit sich bringt, nicht unterschätzen. Im Ernstfall sorgt die VHV natürlich für finanzielle Entschädigung. 

PHV:
Wenn der Sonnenschirm des Nachbarn oder die Fliegengittertür auf dem Balkon der Mietwohnung Feuer fängt, springt unsere private Haftpflichtversicherung ein – auch bei grober Fahrlässigkeit. Mit 10 bis 50 Millionen Euro Versicherungssumme, sind auch Personenschäden optimal versichert.

Wohngebäudeversicherung:
Kommt es zu einem Feuer, sind neben dem Wohnhaus auch die Nebengebäude auf dem versicherten Grundstück bis 10.000 Euro in der Wohngebäudeversicherung mitversichert. Sollte der Wert des Nebengebäudes 10.000 Euro übersteigen, muss für dieses ein separater Versicherungsschutz beantragt werden. Und greift das Feuer auf die Bepflanzung über, ist diese bis 2.500 Euro über EXKLUSIV mitversichert.

Hausrat:
Nicht nur der durch einen Grillbrand zerstörte Hausrat ist über unsere Hausratversicherung versichert. Auch der Grill selbst ist es – und das nicht nur, wenn er durch einen Brand zerstört wird, sondern auch, wenn er gestohlen wird. Die VHV leistet in diesem Fall eine Entschädigung von bis zu fünf Prozent der VSU. Sogar gegen Sturm- oder Hagelschäden ist er auf Balkon oder Terrasse bis zu 1.000 Euro mitversichert, bei EXKLUSIV sogar bis 3.500 Euro und das auf dem gesamten Grundstück..

Unfallversicherung:
Die gesundheitlichen Folgen einer Gasexplosion oder einer starken Verbrennung können lebensgefährlich sein. Und bei schweren Verletzungen mit bleibenden Schäden ist guter Rat teuer. Die Unfallversicherung der VHV ist immer an der Seite Ihrer Kunden und unterstützt beispielsweise beim Reha-Management.