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Entwendung von Wertsachen: So reguliert die VHV

Geld unterm Kopfkissen, Schmuck in der Sockenschublade: Was Oma praktiziert hat, wird aufgrund der Niedrigzinsphase wieder Trend. Was aber, wenn Wertsachen, die zu Hause aufbewahrt werden, gestohlen werden?

Viele Wertsachen werden zu Haus aufbewahrt

Der eine sammelt alte Münzen, der andere hütet zu Hause eine Schmucksammlung und wieder andere haben den guten alten Sparstrumpf in der Sockenschublade wieder für sich entdeckt: In jedem Haus und in jeder Wohnung befinden sich Wertsachen.

Was, wenn doch mal jemand einbricht?
Obwohl die Einbruchzahlen nun schon zum dritten Mal in Folge gesunken sind (2018 zählte man rund 20.000 Einbrüche weniger als 2017), machen sich viele Versicherungsnehmer besonders in der dunklen Jahreszeit Gedanken um ihre Wertgegenstände. Wie Sie dafür sorgen können, dass Ihre Kunden nachts besser schlafen? Indem Sie Ihnen Klarheit über die Regulierung von entwendeten Wertsachen verschaffen.

VHV Hausrat KLASSIK-GARANT: So werden Wertsachen reguliert

  • Im Tarif KLASSIK-GARANT werden Wertsachen bis 30 Prozent der Versicherungssumme ersetzt.
  • Im EXKLUSIV-Tarif beträgt die maximale Entschädigung 40 Prozent der Versicherungssumme.
  • Wem das nicht reicht, kann eine Erhöhung vereinbaren, zahlt dann aber mehr.
  • Von der Regulierung ausgenommen sind Wertsachen, die durch einen separaten Vertrag versichert sind.
  • Generell wird nach Wiederbeschaffungswert (gleiche Art von Sachen in neuwertigem Zustand) reguliert. Dies kann je nach Wertgegenstand variieren.
  • Werden die Wertsachen nicht in dafür eigens vorgesehenen Wertschutzschränken verwahrt, reduziert sich die Versicherungsleistung
    • auf maximal 3.000 Euro für Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge,
    • auf maximal 15.000 Euro für Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere,
    • auf maximal 25.000 Euro für Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken und Münzen.
  • Bei der Ermittlung der Gesamtversicherungssumme sind die Versicherungswerte der einzelnen Wertsachen zu berücksichtigen, um eine Unterversicherung zu vermeiden. Unser Wertermittlungsbogen hilft Ihren Kunden dabei, den Überblick zu behalten.

Die Besonderheiten bei einzelnen Wertgegenständen

Je nach Wertgegenstand kann es zu Besonderheiten bei der Regulierung kommen. Das Wichtigste können Sie hier nachlesen:

Bargeld und auf Karten oder sonstige Datenträger geladene Geldbeträge
Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere
Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Sammelgegenstände etc.
Pelze, Teppiche, Gobelins und Kunstgegenstände
Antiquitäten, die über 100 Jahre alt sind