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Versicherungsschutz mit Wohlfühlfaktor

Wellness im eigenen Zuhause? Immer mehr Versicherungsnehmer schaffen sich eine eigene Sauna, einen Whirl- oder Swimmingpool an. Haben Ihre Kunden aber auch an den passenden Versicherungsschutz gedacht?

Die Wellness-Oase in den eigenen vier Wänden

Gerade jetzt zur Herbst-Zeit zieht es viele wieder verstärkt in die Sauna, in den Whirlpool des nahegelegenen Schwimmbads oder gar ins Wellness-Hotel. 30 Millionen Deutsche begeistern sich laut Deutschem Sauna-Bund e. V. allein fürs Saunieren. Kein Wunder, dass immer mehr Versicherungsnehmer kleine Wellness-Oasen in den eigenen vier Wände einbauen – so spart man sich schließlich die stressige Fahrt durch Stadtverkehr und Mauschelwetter zum Entspannungsort und kann sich auch mal ganz spontan etwas Gutes gönnen. Doch wer mit dem Gedanken spielt oder ihn sogar schon in die Tat umgesetzt hat, sollte nicht vergessen: Um wirklich alle Sorgen für einen Moment hinter sich zu lassen, braucht es einen guten Versicherungsschutz. Denn anders kann es ganz schnell teuer werden.

Privathaftpflicht: Wenn ein Pool zur Gefahr wird

Personenschäden durch unzureichende Sicherung: Ein Pool im eigenen Garten. Das klingt erst einmal sehr reizvoll. Aber haben sich Ihre Kunden auch schon einmal Gedanken darüber gemacht, was passiert, wenn der Nachbarshund unbemerkt hineinspringt und nicht mehr herausfindet? Noch schlimmer sieht das Szenario aus, wenn die Nachbarn keinen Hund, dafür aber kleine Kinder haben. Wird dem Grundstückseigentümer zumindest eine Teilschuld am Unglück zugesprochen, da er die Verkehrssicherungspflicht seines Grundstücks nicht hinreichend erfüllt hat, können hohe Kosten auf ihn zukommen – insbesondere bei Personenschäden. In der PHV KLASSIK-GARANT sind selbstgenutzte und selbstbewohnte Grundstücke des Versicherungsnehmers automatisch mitversichert. Auf eine entsprechende Sicherung des Pools sollten Ihre Kunden aber in jedem Fall großen Wert legen, damit der Spaß wirklich immer im Vordergrund steht.

Wasserschaden in der Mietwohnung: Für einen Pool braucht man zwangsläufig aber keinen Garten. Mittlerweile gibt es beispielsweise eine große Auswahl an Whirlpools, die auch in einer Mietwohnung aufgebaut werden können. Was aber, wenn dieser ausläuft und mehrere hundert Liter Wasser die Zimmerdecke durchnässen? KLASSIK-GARANT springt für solche Mietsachschäden bis zur Versicherungssumme ein.

Hausrat: Wenn es in der Sauna plötzlich brenzlig wird

Bei den meisten Wellness-Einrichtungen für die eigenen vier Wände ist viel Strom im Spiel – und Wärme. Denken Sie beispielsweise an eine Sauna. Hier ist die Brandgefahr nicht kleinzureden: Immerhin haben wir es mit sehr hohen Temperaturen und ätherischen Ölen zu tun. Ein Kurzschluss innerhalb der Stromversorgung fürs Solarium ist nicht weniger gefährlich. Der Hausrat Ihrer Kunden sollte also gut abgesichert sein – mit der Neuwertentschädigung von KLASSIK-GARANT ist er das.

Übrigens: Die eingebaute Sauna selbst zählt nicht zum Hausrat, es sei denn, es handelt sich um eine mobile Saunakabine, die von A nach B transportiert werden kann. Auch auf Balkonen oder Terrassen aufgestellte Whirlpools sind Hausrat und können nach Deklaration im Rahmen der Hausratversicherung mitversichert werden. Wer keinen Unterversicherungsverzicht vereinbart hat, sollte bei einer solchen Anschaffung die Versicherungssumme prüfen.

Wohngebäude: Ist das Saunahaus mitversichert?

Manch einer will die Sauna nicht im Keller aufbauen oder im Badezimmer, sondern ein Saunahaus in den Garten setzen. Außerhalb der Gebäudegrenzen platzierte Häuser oder Hütten, in denen eine Sauna oder ein Whirlpool untergebracht sind, gelten in der Wohngebäudeversicherung als Nebengebäude und sind somit bis 10.000 Euro versichert, sofern sie sich auf dem versicherten Grundstück befinden. Sollte der Gesamtwert der Nebengebäude 10.000 Euro überschreiten, müssen diese zusätzlich versichert werden.

Ist der Whirlpool fest in das Gebäude eingebaut, kann dieser über einen Risikozuschlag im Rahmen der Wohngebäudeversicherung mitversichert werden, ist also anzeigepflichtig. Dasselbe gilt für einen Indoor-Swimmingpool. Sind Außen-Pools dauerhaft ins Versicherungsgrundstück eingelassen, können auch sie gegen Zuschlag eingeschlossen werden. Sie gelten dann als weitere Grundstücksbestandteile

Unfall: Wenn aus Entspannung ein Notfall wird

Wo Wasser und Wärme im Spiel sind, wird es schnell rutschig, Saunadämpfe sorgen für weniger Sicht und ein falsches Mischverhältnis vom Aufguss kann Flammen entfachen. Das Unfallpotential in der heimischen Wellness-Oase ist nicht gerade klein, und was als Entspannungsmaßnahme dienen sollte, kann Ihre Kunden auch mal ins Krankhaus bringen. Mit der richtigen Unfallversicherung profitieren Ihre Kunden allerdings von vielen Leistungen, die dazu beitragen, schnell und sorgenfrei wieder auf die Beine zu kommen: Ausfallzahlungen, zusätzliche Therapien, Rehamanagement, Hilfe im Haushalt – vieles ist im Standard-Tarif KLASSIK-GARANT bereits inklusive.

In unseren Vertriebsmaterialien finden Sie alle wichtigen Infos zu den einzelnen Versicherungen. Sprechen Sie Ihre Kunden auf die Risiken einer privaten Wellness-Landschaft an und sorgen Sie so für noch mehr Entspannung!