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Lithium-Akkus – kleine Kraftpakete brandgefährlich

E-Bike, Rasenmäher, Laptop oder Smartphone: Lithium-Ionen-Akkus begleiten uns im Alltag. Doch die Energiespender sind nicht nur praktisch, sondern können auch brandgefährlich sein.

Achtung Brandgefahr!

Lithium-Ionen-Akkus sind allgegenwärtig – und das nicht erst seit E-Scooter deutsche Innenstädte erobern. Die Akkus halten vor allem auch Smartphones am Leben und sind damit aus unserem täglichen Leben nicht mehr wegzudenken. Doch die kleinen Kraftpakete haben in der Vergangenheit auch Negativ-Schlagzeilen gemacht. Und nicht nur in Flugzeugen wird mittlerweile auf die Brandgefahr hingewiesen, die von den Akkus ausgeht. Das Problem: Wenn die Akkus beginnen zu brennen, dann tun sie das schlagartig. Außerdem sind sie äußerst schwer zu löschen und verursachen dadurch meist hohe Schadensummen, da das Feuer leicht auf weitere Gegenstände überspringen kann.

So kann man die Gefahr eindämmen:

Bei Lithium-Ionen-Akkus handelt es sich grundsätzlich um eine sehr sichere Technologie, allerdings bleiben die Akkus nicht von technischen Defekten verschont, die einen Brand auslösen können. Außerdem können Anwendungsfehler zu inneren Kurzschlüssen, einer Überladung oder Tiefenentladung führen. Folgendes sollten Sie und Ihre Kunden beachten, um der Brandgefahr entgegenzuwirken:

  • Nur Original-Zubehör verwenden, um die Akkus zu laden.
  • Lade- und Lagerhinweise vom Hersteller beachten.
  • Lädt das Gerät nicht mehr oder wird beim Laden heiß, deutet das auf einen technischen Defekt hin.
  • Den E-Scooter im Sommer lieber im Schatten parken und das Handy nicht im überhitzten Auto liegen lassen: Starke äußere Erwärmung gilt es in jedem Fall zu vermeiden!
  • Wird das Gerät beschädigt, ist nicht ausgeschlossen, dass es zum inneren Kurschluss kommt.
  • Sollte ein Akku durch mechanische Einwirkung beschädigt werden und Elektrolytflüssigkeit verlieren, diese nicht berühren – sie ist ätzend und schadet Augen und Haut.
  • Im Brandfall umgehend die Feuerwehr rufen – ein Akkubrand muss mit sehr viel Wasser bekämpft werden.

Schadenbeispiel: Akku steckt Garage in Brand

Wie bereits erwähnt, handelt es sich um kein neues Risiko, das von technischen Geräten mit Akkus ausgeht. Schon vor einigen Jahren wurde der VHV ein Versicherungsfall gemeldet, der auf einen Akkubrand zurückzuführen war:

Der Versicherungsnehmer war den ganzen Tag mit seinem Modellflugzeug unterwegs. Die entleerten Lithium-Ionen-Akkus des Fliegers wollte er abends im Werkraum seiner Garage wieder aufladen. Er selbst verließ die Garage. Entgegen der Vorschriften der Hersteller von Lithium-Ionen-Akkus für das Laden von Akkus von Modellflugzeugen erfolgte der Ladevorgang unbeaufsichtigt. Einer der Akkus verursachte dabei einen Kurzschluss und geriet in Brand. Das Feuer zerstörte nicht nur die komplette Inneneinrichtung der Garage sondern auch zahlreiche Modellflugzeuge.

Akkubrand: So reguliert die VHV

Im vorgestellten Beispiel entstand allein durch zerstörte Einrichtungsgegenstände und Modellflieger eine Schadensumme von insgesamt 11.000 Euro. Die VHV Hausratversicherung hat diese komplett übernommen. Denn: Wir leisten auch bei grober Fahrlässigkeit! Seine Wohngebäudeversicherung hatte der Versicherungsnehmer hingegen bei einem anderen Versicherer. Wäre er auch hier über die VHV versichert gewesen, hätten wir auch die Schäden am Gebäude entsprechend reguliert.

Sollte sich bei Ihren Kunden also ohne Vorsatz ein Akkubrand ereignen, springen Hausrat- und Wohngebäudeversicherung der VHV ein – und sorgen damit für die nötige finanzielle Sicherheit, um mit ausreichend Power den entstandenen Schaden schnell beseitigen zu können.