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Abwicklung von Hagelschäden in Zeiten von Corona

Lassen Sie sich vom schönen Wetter des vergangenen Monats nicht täuschen: Auch dieses Jahr drohen wieder schwere Unwetter – und mit ihnen Hagelschäden. Doch wie werden Schäden in Zeiten von Corona begutachtet?

Schon gewusst? Sichtbare Schäden an den Fahrzeugen Ihrer Kunden können schon von Hagelkörnern ab einer Größe von zwei Zentimetern verursacht werden. Unter diesen Vorzeichen ist es kein Wunder, dass Hagelschauer jedes Jahr Kosten in Milliardenhöhe produzieren. Gegen diese schützen sich Ihre Kunden am besten durch die VHV Teilkaskoversicherung. 

Übrigens: Nicht nur aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie haben wir unseren Service weiter verbessert: Besichtigungstermine bei Kumulschäden können jetzt ganz bequem digital vereinbart werden. Außerdem sorgen unsere Dienstleister dafür, dass die Gesundheit Ihrer Kunden während der Besichtigung nicht gefährdet wird.

Gut zu wissen: Wie wird ein Hagelschaden repariert?

Die Reparatur von Hagelschäden war lange Zeit mit umfangreichen und kostenintensiven Reparaturverfahren verbunden. Heute ermöglichen Weiterentwicklungen in der Reparaturtechnik in vielen Fällen eine materialschonende, schnelle und kostengünstige Schadenbehebung.

Durch speziell geschultes Fachpersonal werden die Hageldellen mittels Hebelwerkzeugen oder Zugvorrichtungen „sanft“ aus den beschädigten Karosseriebauteilen entfernt. Dank dieser schonenden Reparaturmethoden gelingt es häufig, dass Spachtel-, Schleif- und Lackierarbeiten nicht anfallen. Ein weiterer Vorteil: Farbunterschiede, die häufig bei Metalliclacken entstehen, werden vermieden.

Schadenmeldung über die Servicenummer: Das sollten Sie beachten

Über die Servicenummer 0511.65 50 50 25 können Sie alle Neuschäden melden. Für einen möglichst reibungslosen Ablauf geben Sie uns bitte im Schadenfall telefonisch folgende Informationen durch:

  • Versicherungsscheinnummer
  • Amtliches Kennzeichen des beschädigten Fahrzeugs
  • Rufnummer des Kunden, vorrangig die Mobil- und/oder Dienstnummer sowie Zeitangaben zur telefonischen Erreichbarkeit
  • Als Hinweis zur Schadenbeschreibung reicht „Hagelschaden“ aus

WICHTIG: Bitte melden Sie die Schäden für jeden Kunden separat –Terminvergaben anhand von übersandten Sammellisten sind leider nicht möglich.

Auch möglich: Neuschadenanlage über MAX.NET

Als Vertriebspartner bieten wir Ihnen für die Neuschadenanlage auch den Weg über MAX.NET an. Das spart Zeit und sorgt für mehr Übersichtlichkeit. Der große Vorteil: Die Schadenanzeige in MAX.NET garantiert, dass alle notwendigen Informationen vorliegen, um eine effiziente Bearbeitung für Ihre Kunden sicherzustellen.

Top-Service bei Kumulschäden: NEU digitaler Terminservice

  • VHV-Sachverständige oder unsere Kooperationspartner begutachten den Schaden vor Ort.
  • Für die Reparatur vermitteln wir Spezialbetriebe für Hagelschäden.
  • Wir punkten besonders mit einer schnellen Terminvergabe für die Besichtigung.
  • Sofern der Kunde sich bei der telefonischen Meldung nicht sicher ist, welchen Termin er wählen soll, ist es jetzt alternativ möglich, dass er über einen von uns versandten Link auf sein Smartphone den Termin bei zentral organisierten Sammelbesichtigungen selbst auswählt.
  • Dank vorheriger Terminvergabe entstehen bei zentral organisierten Sammelbesichtigungen keine langen Wartezeiten.

Ist ein Fahrzeug – zum Beispiel auf Grund einer zersplitterten Frontscheibe – nicht mehr fahrbereit, prüfen wir in Absprache mit Ihrem Kunden die Möglichkeit einer Teilreparatur. Unsere Glaspartner helfen Ihnen – so sind Ihre Kunden schnell wieder mobil. Sollte sich bei der Besichtigung herausstellen, dass beim Fahrzeug insgesamt ein Totalschaden vorliegt, erfolgt eine Verrechnung der Teilreparatur.

Bitte beachten Sie: Sollten Kontaktbeschränkungen aufgrund der Corona Pandemie noch gelten, kann es sein, dass sich die üblichen Sammelbesichtigungen und somit auch die Schadenbewertung länger als gewohnt hinziehen. Finden Sammelbesichtigungen statt, dann ist sichergestellt, dass alle notwendigen Vorsichtsmaßnahmen (Distanz zwischen Personen etc.) eingehalten werden. Unsere Dienstleister haben bereits entsprechende Konzepte erarbeitet.

Vier Tipps für eine schnelle Regulierung

Ihre Kunden sollen so schnell wie möglich wieder mobil sein. Damit können Sie bzw. Ihre Kunden die Regulierung beschleunigen:

  1. Ihr Kunde muss den Fahrzeugschein/die Zulassungsbescheinigung griffbereit haben.
  2. Das Fahrzeug sollte in sauberem Zustand (gewaschen) vorgeführt werden. So können Gutachter auch kleinere Hagelbeschädigungen leichter erkennen.
  3. Falls vorhanden, ist bei der Besichtigung ein Vorgutachten zu einem unreparierten Hagelschaden bzw. eine Rechnung zu bereits durchgeführten Reparaturen vorzulegen.
  4. Nutzen Sie bzw. Ihre Kunden die Möglichkeit der Sammelbesichtigung und damit einer schnellen Regulierung. Sammelbesichtigungsaktionen passen wir fortlaufend der aktuellen Situation an.

Unsere Servicenummer für Vermittler

Wir sind im Schadenfall für Sie da! Ihre Kunden können sich aber natürlich auch direkt bei uns melden: 0511.65 50 50 20