PHV und Wohngebäude: Beiträge bleiben stabil
Private Haftpflicht mit gleichbleibenden Preisen
Wie in jedem Jahr hat die Ernst & Young GmbH in ihrer Eigenschaft als unabhängiger Treuhänder des GDV ermittelt, ob aufgrund gestiegener Schadenzahlungen eine Anpassung der Beiträge in der Allgemeinen Haftpflichtversicherung erforderlich ist.
Basierend auf den Ergebnissen und den allgemeinen Versicherungsbedingungen für die private Haftpflicht, Gemeinsame Bestimmungen zu Teil A, Ziffer 3, erfolgt in diesem Jahr keine Beitragsangleichung. Ihre Kunden profitieren also weiterhin vom unschlagbaren Preis-Leistungs-Verhältnis unseres zuverlässigen Versicherungsschutzes.
PHV: Zahlen und Fakten
Der Durchschnitt der Schadenzahlungen, welche die zum Betrieb der Allgemeinen Haftpflichtversicherung zugelassenen Versicherer im Kalenderjahr 2019 geleistet haben, hat sich gegenüber dem Kalenderjahr 2018 um 3,6 Prozent erhöht. Die Steigerung liegt unter 5,0 Prozent, daher ist zum 1. Juli 2020 keine Prämienangleichung vorzunehmen. Der Steigerungssatz von 3,6 Prozent ist bei der Prämienangleichung zum 1. Juli 2021 zu berücksichtigen.
Ebenfalls ohne Angleichungen: die VHV Wohngebäudeversicherung
Auch in der Wohngebäudeversicherung wird es, wie im Vorjahr, keine außerordentliche Beitragsanpassung geben. Der Beitrag verändert sich nur aufgrund der jährlichen Anpassung des gleitenden Neuwertfaktors / Anpassungsfaktors. Diese Faktoren berücksichtigen die allgemeine Lohn- und Preisentwicklung.