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Homeoffice: Mitarbeiter umfassend versichern

Vielerorts verschmelzen aktuell Büro- und Privaträume. Bei einem Unfall kann das versicherungstechnisch schwierig werden. Ihre Gewerbekunden können bei ihren Mitarbeitern jedoch für lückenlosen Schutz im Homeoffice sorgen.

Zwischen Kinderbetreuung, Herd und Laptop

Die Corona-Krise zwingt viele Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu innovativen und flexiblen Lösungen, um die Arbeitsleistung zu erbringen und die Funktion des Betriebes sicherzustellen. Viele Mitarbeiter Ihrer Kunden arbeiten daher aktuell im Homeoffice – und niemand kann sagen, wie lange die Arbeit vom heimischen Esstisch aus noch zum absoluten Alltag gehören wird beziehungsweise muss. Viele Arbeitgeber und -nehmer fragen sich dabei: Besteht im Homeoffice der gleiche umfangreiche Sozialversicherungsschutz in der Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung, wie bei der Arbeit „im Betrieb“? Oder gibt es Einschränkungen? Sie können aufklären!

Gut zu wissen: So steht es um den gesetzlichen Versicherungsschutz

Sofern ein Arbeitnehmer ein eigenes Homeoffice nutzen darf, sind Unfälle, die im direkten Zusammenhang mit der Arbeit stehen, gesetzlich versichert. Anders sieht es da bei Wegeunfällen aus: Im Normalfall ist auch der direkte Weg zur Arbeitsstätte und wieder nach Hause gesetzlich versichert. Im Homeoffice hingegen fällt das Verlassen des Arbeitsplatzes, um kurz auf die Toilette zu gehen, ein Getränk aus der Küche zu holen oder am Küchentisch Mittag zu essen, unter die sogenannten eigenwirtschaftlichen privaten Tätigkeiten. Und diese stehen nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung – unter anderem, weil der Arbeitgeber keinen Einfluss auf die Sicherheit dieser privaten Wege hat. Somit besteht im Homeoffice regelmäßig die Gefahr, dass eintretende Unfälle nicht als Arbeitsunfall anerkannt werden.

24-Stunden-Versicherungsschutz für die Mitarbeiter Ihrer Kunden

Wir bieten Ihren Kunden und deren Mitarbeitern Sicherheit durch einen 24-Stunden-Versicherungsschutz – und zwar im Rahmen unserer Gruppen-Unfallversicherung FIRMENPROTECT Unfall. Egal, welche tatsächliche Tätigkeit der Mitarbeiter Ihres Kunden im Homeoffice verrichtet, unser Unfallversicherungsschutz besteht ohne Unterbrechung. Mehr noch: Auch Freizeitunfälle sind selbstverständlich mit abgesichert und die Prüfung der versicherten Tätigkeit für das Unternehmen entfällt. Egal, wann und wo der Unfall auch passiert, mit VHV FIRMENPROTECT Unfall schließen Ihre Kunden Versicherungslücken bei ihren Mitarbeitern!

  • Anders als die gesetzliche Unfallversicherung leistet VHV FIRMENPROTECT Unfall unabhängig davon, ob der Unfall bei der Arbeit oder in der Freizeit passiert, und geht somit deutlich über die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung hinaus. 
  • Versicherungsschutz gilt weltweit – somit auch bei einer Auslandstätigkeit.
  • Selbstständige Unternehmer, denen die gesetzliche Unfallversicherung meist keinen Schutz bietet, können sich schon als Einzelperson versichern. Auch mitarbeitende Familienangehörige des Firmeninhabers können abgesichert werden.
  • Mehrpersonennachlässe bescheren Ihren Kunden ein attraktives Beitragsniveau. FIRMENPROTECT Unfall passt sich somit jeder Unternehmensgröße optimal an und ist dadurch besonders für kleine und mittelständische Unternehmen interessant.
  • Für namentlich genannte Personen oder Gruppen können jeweils individuelle Leistungsarten und Versicherungssummen festgelegt werden.
  • Bei Vereinbarung eines Direktanspruchs wickeln wir einen Schadenfall mit dem betroffenen Mitarbeiter direkt ab.

Dauerhaft relevant: VHV FIRMENPROTECT Unfall

Die Gruppenunfallversicherung der VHV entlastet nicht nur zu Corona-Zeiten! Es ist zu erwarten, dass die aktuelle Krisensituation die Akzeptanz von Homeoffice-Lösungen generell fördert und diese auch anschließend häufiger genutzt werden. Letztlich sollten Ihre Gewerbekunden nicht vergessen, dass sie ihren Mitarbeitern mit VHV FIRMENPROTECT Unfall eine attraktive Sozialleistung bieten. Im Wettbewerb um Fachkräfte ist das heute ein wichtiges Argument.