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So verhindern Sie Unterversicherungen

Das wohl Ärgerlichste für einen Privat- oder Gewerbekunden? Wenn die Versicherungsleistung weitaus geringer ausfällt als erhofft. Ein möglicher Grund: Es kann eine Unterversicherung vorliegen.

Da zahlt man als Kunde brav seinen Versicherungsbeitrag und dann bekommt man im Schadenfall nicht den kompletten Schaden ersetzt?! Klar, dass sich Ihre Kunden über so etwas ärgern. Einem solchen Dilemma können Sie jedoch schon bei Vertragsabschluss entgegenwirken. Worauf Sie achten sollten, lesen Sie hier.

Generell gilt: Für Ihre Kunden kann es verlockend sein, die Versicherungssumme möglichst niedrig anzusetzen, denn sie bestimmt schließlich die Höhe der Beiträge. Doch ist der Wert der versicherten Sache letztlich höher als die zu niedrig angesetzte Versicherungssumme, zieht Ihr Kunde schnell den Kürzeren. Sprechen Sie das Thema der Unterversicherung daher so früh wie möglich bei Ihren Kunden an und räumen Sie die Gefahr aus dem Weg!

Unterversicherungsverzicht bei Privatkunden: Das sollten Sie beachten

Hausrat Wohngebäude

Die Versicherungssumme sollte grundsätzlich dem Neuwert des zu versichernden Hausrats entsprechen.

Sollte das versicherte Wohngebäude einmal komplett zerstört werden, wird dieses wieder genauso aufgebaut, egal was es kostet – aber nur, wenn ein Unterversicherungsverzicht zugrunde liegt.

Option 1: 

Unsere Wertermittlungstabelle hilft, den Wert des Hausrats zimmerweise zu ermitteln; der dabei errechnete Wert wird noch um eine Sicherheitsreserve ergänzt und die Summe aus beidem bildet die Versicherungssumme.

Problem: Diese Praxis ist sehr aufwändig. Und: Die Liste muss bei erheblichen Zukäufen aktualisiert und die Versicherungssumme angepasst werden. Passiert dies nicht, droht die Unterversicherung.

Möglichkeiten zur Ermittlung der richtigen Versicherungssumme:

  1. Schätzung eines Bausachverständigen
  2. Umrechnung des Gebäudewertes mithilfe des Baupreisindex
  3. Ermittlung nach Größe, Ausbau und Ausstattung des Gebäudes

Alternativ: Wohnflächenmodell

Bei dem Wohnflächenmodell gibt es keine Versicherungssumme; der Beitrag wird anhand der Wohnfläche und der Ausstattung des Gebäudes ermittelt. Auch hier gilt der Unterversicherungsverzicht als vereinbart.

Option 2:

Die Ermittlung der richtigen Versicherungssumme nach der Wohnfläche: Wenn der Versicherungsnehmer pauschal mindestens 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche versichert, gilt in der Hausratversicherung der Unterversicherungsverzicht, d.h. im Schadenfall wird nicht geprüft, ob eine Unterversicherung vorliegt und der Schaden wird ungekürzt entschädigt.

In folgenden Fällen ist Vorsicht geboten:

  1. Für besonders hochwertig ausgestattete Haushalte empfiehlt sich allerdings weiterhin, eine Einzelaufstellung vorzunehmen oder mindestens 800 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche anzusetzen.

  2. Bei einem Umzug hat der Versicherungsnehmer die Versicherungssumme an die neue Wohnfläche anzupassen. Unterbleibt dies, entfällt für die Folgezeit der Unterversicherungsverzicht.

In folgenden Fällen ist Vorsicht geboten:

  1. An-, Um- oder Neubauten auf dem Versicherungsgrundstück bzw. an dem versicherten Wohngebäude sind möglichst bei Beginn der Baumaßnahme dem Versicherer anzuzeigen. Die Versicherungssumme bzw. die Wohnfläche beim Wohnflächenmodell ist entsprechend anzupassen. Wird die Anzeige schuldhaft unterlassen, gerät der Versicherungsnehmer in eine Unterversicherung; dies gilt auch dann, wenn dem Vertrag der Unterversicherungsverzicht zugrunde liegt.

  2. Kleine Nebengebäude (Garten-, Geräte-, Gewächshäuser) auf dem Versicherungsgrundstück sind bei der VHV automatisch bis 10.000 Euro mitversichert. Wird dieser Betrag überschritten, entfällt die Mitversicherung komplett. In dem Fall ist die Mitversicherung sämtlicher Nebengebäude einzeln zu beantragen.

Unterversicherungsverzicht bei Gewerbekunden: So geht's

Schließen Ihre Gewerbekunden eine Versicherung mit zu niedriger Versicherungssumme ab, kann das schnell existenzielle Folgen für sie haben. Denn sie riskieren eine Unterversicherung. Eine Unterversicherung besteht, wenn der Wert von versicherten Sachen höher ist als die vereinbarte Versicherungssumme. Die Entschädigung erfolgt nach der Formel: 

Entschädigung = Schaden x (Versicherungssumme : Versicherungswert)

Heißt: Jede Entschädigungsleistung wird bei einer Unterversicherung entsprechend dieser Proportionalitätsregel gekürzt. Liegt die Versicherungssumme 20 Prozent unter dem Wert der versicherten Sache, werden auch 20 Prozent weniger ausgezahlt. Da es bei Gewerbekunden schnell um sehr hohe Gesamtsummen gehen kann, sollte der Vermeidung der Unterversicherung eine besondere Bedeutung zukommen.

Das gilt nicht nur für Inhalts- und Gebäudeversicherungen, sondern auch für Betriebsunterbrechungs- oder Ertragsausfallversicherungen. Denn: Ist der Betriebsgewinn zuzüglich der laufenden Kosten deutlich höher als die vereinbarte Versicherungssumme, erhält die Firma im Schadenfall maximal die vereinbarte Versicherungssumme. Der Anteil der Kosten und des entgangenen Gewinns, der über der vereinbarten Versicherungssumme liegt, wird dann nicht erstattet. Damit es nicht zu einer Unterversicherung kommt, bietet die VHV folgende Möglichkeiten:

Inhaltsversicherung

Pauschaldeklaration Inhalt

  • Versicherungsschutz für neu hinzukommende Betriebsgrundstücke (bis zur nächsten Fälligkeit) bis 1 Mio. Euro,
  • eine Vorsorgedeckung für Neuanschaffungen bis zur nächsten Hauptfälligkeit von 10 Prozent der Versicherungssumme; max. 500.000 Euro,
  • den Verzicht auf den Einwand der Unterversicherung bei Schäden bis 10 Prozent der Versicherungssumme; mind. 50.000 Euro, max. 1 Mio. Euro.
Gebäudeversicherung

Pauschaldeklaration Gebäude

  • Vorsorgedeckung für Aus-, Um- und Erweiterungsbauten bis zur nächsten Hauptfälligkeit bis 10 Prozent der Versicherungssumme,
  • den Verzicht auf den Einwand der Unterversicherung bei Schäden bis 10 Prozent der Versicherungssumme, mind. 50.000 Euro, max. 1 Mio. Euro.
Betriebsunterbrechungsversicherung

Pauschaldeklaration Betriebsunterbrechung

  • Versicherungsschutz für neu hinzukommende Betriebsgrundstücke (bis zur nächsten Fälligkeit) bis 1 Mio. Euro
  • die Nachhaftung (über die Versicherungssumme hinaus) bis 33 1/3 Prozent der Versicherungssumme
  • den Verzicht auf den Einwand der Unterversicherung bei Schäden bis 10 Prozent der Versicherungssumme; mind. 50.000 Euro, max. 1 Mio. Euro.

Ab einer Gebäudeversicherungssumme von 1,5 Mio. bis 10 Mio. Euro überprüfen wir die Versicherungssumme und gewähren bei Übernahme der ermittelten Versicherungssumme den kompletten Verzicht auf den Einwand der Unterversicherung.

Bei Bedarf können Sie Ihren Direktionsbeauftragten oder auch den dezentralen Sachunderwriter ansprechen.

Tipp: Berechnung der Versicherungssumme leicht gemacht

Für die Berechnung der richtigen Versicherungssumme stellt die VHV folgende Hilfen zur Verfügung: