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Baumängel? So entlasten Sie Ihre Gewerbekunden!

Die Verpflichtung zur Mängelhaftung kann für Bauunternehmen schnell teuer werden. Mit unserer verbesserten Baugewährleistungs-Versicherung bieten Sie Ihren Kunden und deren Auftraggebern ein hohes Maß an Sicherheit.

Ein Maximum an Sicherheit: die VHV Baugewährleistungs-Versicherung

Auch bei der genauesten Bauabnahme kann es vorkommen, dass nicht alle vorhandenen Mängel aufgedeckt werden. Viele Schäden treten sogar erst nach der Abnahme auf. Die daraus folgende Verpflichtung zur Mängelhaftung kann Ihre Baukunden vor enorme finanzielle Belastungen stellen. Nehmen Sie den Bauträgern, Generalüber- und Generalunternehmern sowie Bauunternehmern unter Ihren Kunden eine große Sorge und bieten Sie ihnen unsere verbesserte Baugewährleistungs-Versicherung (BGV) an.

Auftraggeber profitieren durch die BGV von einer Extraportion an Sicherheit, denn deren Schutz greift auch im Insolvenzfall des Bauunternehmens – eine Top-Möglichkeit für Ihre Kunden, sich von der Konkurrenz abzuheben!

Übrigens: Speziell für institutionelle Bauherren bieten wir die VHV BGV INVEST an. Sie deckt Mangelansprüche nach der Bauabnahme von großen Bauobjekten sowie die Folgeschäden eines Mangels ab. Es sind alle Arbeiten der Auftragnehmer sowie deren Subunternehmer bis zur Versicherungssumme ohne Sublimits versichert. 

Die Vorteile der (neuen) Versicherungsbedingungen auf einen Blick

Die bekannten Vorteile des Versicherungsschutzes bleiben selbstverständlich bestehen. Das bedeutet:

  • Die VHV übernimmt finanzielle Belastungen, die aus der fünfjährigen Verpflichtung zur Mängelhaftung entstehen können. Ihre Kunden erweitern somit ihren finanziellen Spielraum und erhöhen ihr Investitionspotential.
  • Der Bau wird von unabhängigen Sachverständigen begleitet, viele Ursachen von Baumängeln können so frühzeitig erkannt werden.
  • Leistungen von allen Subunternehmern sind mitversichert. Die Beiträge sind umlagefähig – Sie können die Kosten für die Versicherung also prozentual an Ihre Partner weitergeben. Diese brauchen sich im Umkehrschluss nicht um eine eigene Versicherung kümmern.
  • Wir sorgen für einen Top-Verbraucherschutz: Im Insolvenzfall des Bauunternehmens hat der Bauherr einen Direktanspruch gegenüber der VHV.
  • NEU ist sowohl im Bedingungswerk für Einfamilienhäuser als auch in dem für Mehrfamilienhäuser der Einschluss von Mangelfolgeschäden an versicherten Leistungen. Wasserschäden, die aufgrund von Bauwerksmängeln entstehen, sind somit beispielsweise mitversichert.
  • NEU sind ebenfalls die speziellen Versicherungsbedingungen für Mehrfamilienhäuser: Nach Abnahme eines Baus erhält der Bauherr bzw. Auftraggeber von der VHV ein Zertifikat über den Direktanspruch im Insolvenzfall des Bauträgers. Doch bei Mehrfamilienhäusern sind zum Zeitpunkt der Abnahme oft noch nicht alle Wohneinheiten verkauft. Ab sofort reicht zur Zertifikaterstellung eine Ingebrauchnahme von 85 Prozent – die Wohnungen müssen also noch nicht zu 100 Prozent verkauft sein wie bisher.