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Neue Drohnenverordnung: Das sollten Ihre Kunden wissen

Sie haben unter Ihren Kunden Drohnenfans? Dann können Sie sich hier einen schnellen Überblick über die neuen Pflichten der Hobbypiloten verschaffen und diese Informationen dank unseres aktualisierten Merkblatts ganz einfach mit ihnen teilen.

Drohnenverordnung angepasst: neue Pflichten für Hobbypiloten

Die 2017 in Deutschland in Kraft gesetzte Drohnenverordnung wurde zum 31.12.2020 angepasst. Das bedeutet, Drohnenfans sollten sich über die darin enthaltenen Änderungen informieren. Machen Sie Ihre Kunden, von denen Sie wissen, dass sie gern eine Drohne steuern, auf die neuen Pflichten aufmerksam – zum Beispiel mit unserem aktualisierten Merkblatt zum Thema.

Das hat sich geändert: das Wichtigste auf einen Blick

  • Wer Drohnen steuert, deren Startmasse bei 250 Gramm oder mehr liegt, muss ab sofort einen Kompetenznachweis vorlegen. Zuvor lag die Grenze bei zwei Kilogramm schweren Flugmodellen.
    • Für einfache Betriebsarten kann dieser Kompetenznachweis über einen Onlinetest beim Luftfahrt-Bundesamt erworben werden.
    • Bestehende Kenntnisnachweise verlieren vorerst nicht ihre Gültigkeit, sie können noch bis zum 31.12.2021 genutzt werden.
  • Drohnenpiloten müssen ihre Flugmodelle offiziell registrieren lassen und die Registrierungsnummer muss auf der Drohne sichtbar angebracht werden.
    • Ab 250 Gramm oder unter 250 Gramm, wenn die Drohne mit einer Kamera oder mit einem anderen Sensor, der personenbezogene Daten erfassen kann, ausgestattet ist.
    • Nur Drohnen, die laut EU-Richtlinie explizit als Spielzeug deklariert sind, sind von dieser Regel ausgenommen.
  • Für Drohnen mit weniger als 25 Kilogramm Startmasse, die in unmittelbarem Sichtkontakt zum Fernpiloten während des gesamten Fluges betrieben werden, wurde die maximale Flughöhe von 100 auf 120 Meter angehoben.

Mitversicherung über die VHV Privathaftpflicht

Die private  Nutzung einer Drohne bis 250 Gramm ist über den PHV-Tarif KLASSIK-GARANT mitversichert, im EXKLUSIV-Tarif sind auch Fluggeräte bis fünf Kilogramm versichert.

Merkblatt fasst Regeln zusammen

Eine Zusammenfassung der Regeln der aktualisierten Drohnenverordnung und Infos zur Absicherung über die private Haftpflichtversicherung der VHV finden Sie in unserem Merkblatt zum Thema. Sie können es hier ganz einfach herunterladen und auch Ihren Kunden zur Verfügung stellen.

 

Weiterführende Information erhalten Sie auf der Website des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.