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Pool im Garten: Das müssen Ihre Kunden beachten

Muss ein Pool im eigenen Garten extra versichert werden? Welche Gefahren gehen von ihm aus und brauchen Ihre Kunden vielleicht sogar eine Baugenehmigung? Punkten Sie mit den wichtigsten Basics im Beratungsgespräch! 

Ein eigener Swimming-Pool: so begehrt wie lange nicht

Uns allen steht mit hoher Wahrscheinlichkeit ein zweiter Corona-Sommer bevor. Viele Ihrer Kunden werden also bereits Pläne schmieden, wie sie sich das richtige Urlaubs-Feeling in den eigenen Garten holen können. Ganz oben auf der Liste dürfte ein eigener Swimming-Pool stehen. Fragen Sie Ihre Kunden doch mal, was sie vorhaben. Denn Sie können sie mit wertvollen Infos versorgen und über die richtige Absicherung ihrer privaten Pool-Pläne aufklären. Da gibt es nämlich das ein oder andere zu beachten.

Braucht man eine Baugenehmigung für einen Pool?

Pauschal kann man diese Frage nicht beantworten, denn es kommt auf das Bundesland und die Größe des geplanten Pools an. Da Sie aber davon ausgehen können, dass der Pool eines Kunden ein kleineres Wasservolumen fassen dürfte als 100 Kubikmeter, besteht in der Regel kein Grund zur Sorge. Meistens gilt erst oberhalb dieser Größe eine Pflicht zur Baugenehmigung. Der Durchschnittspool fällt vermutlich, insbesondere in Anbetracht der tendenziell kleiner werdenden Grundstücksgrößen, nicht größer aus als 4 x 8 x 1,5 m. Das entspricht einem Wasservolumen von unter 50 Kubikmetern. Am einfachsten haben es Aufsteller von Fertigpools. Hier muss nur genauer hingesehen werden, wenn sie fest ins Erdreich verbaut werden – und das auch erst, wenn mehr als die Hälfte versenkt wird.

Besser beim zuständigen Bauamt nachfragen

Die Bauordnung der Bundesländer liefert erste Anhaltspunkte. Machen Sie Ihre Kunden aber darauf aufmerksam, dass sie sich in jedem Fall beim zuständigen Bauamt schlau machen sollten, da Regelungen regional unterschiedlich ausfallen können. Außerdem: Auch, wenn keine Baugenehmigung erfolgen muss, besteht die Pflicht zur Baumeldung und Baufertigmeldung. Ihre Kunden sollten sich im selben Schritt über die zulässigen Grenzabstände informieren.

Was muss bei der Entsorgung von Chlorwasser beachtet werden

Chlor kann für die Umwelt eine erhebliche Belastung darstellen. Das zuständige Bauamt gibt Ihren Kunden nach einer Baumeldung in der Regel Hinweise zur Wasser- und Erdentsorgung mit nach Hause. Alternativ kann man sich auch beim Wasserversorger nach den Grenzwerten erkundigen, die das abzuleitende Chlorwasser nicht übersteigen darf. Ihre Kunden sollten sich also darauf einstellen, dass sie den Chlorwert vor der Entsorgung kontrollieren müssen. Je nach gemessenem Wert darf das Wasser dann entweder im eigenen Garten versickern oder über eine Wasserleitung in die Kanalisation gegeben werden. Ist auch dafür der Chlorgehalt noch zu hoch, muss abgewartet werden, bis er unter den entsprechenden Grenzwert fällt.

Welche Gefahren können von einem Swimmingpool ausgehen?

Neben einer möglichen Verunreinigung des Grund- oder Abwassers gehen aber auch andere Gefahren von einem Pool auf dem eigenen Grundstück aus. So besteht beispielsweise eine generelle Verkehrssicherungspflicht – Ihre Kunden müssen also verhindern, dass eine Person oder eine Sache aufgrund des Pools zu Schaden kommt. Ein Gartenzaun zum Beispiel hält Nachbarskinder davon ab, unbeabsichtigt in den Pool zu gelangen. Welche Gefahren sollten Ihre Kunden also auf dem Schirm haben?

  • (Nachbars-)Kinder können ungehindert in den Pool fallen und verunglücken
  • Der Pool platzt und überschwemmt den Garten des Nachbarn
  • Der Pool platzt und flutet die eigene Terrasse samt Wohnzimmer
  • Der Blitz schlägt in den Pool ein

Diese Versicherungen sind wichtig für Kunden mit eigenem Pool

Haftpflicht

Für den Fall, dass Sicherungsmaßnahmen nicht ausreichen und Personen zu Schaden kommen, ist eine Haftpflichtversicherung für Poolbesitzer mehr als zu empfehlen. Bei der VHV muss ein Pool auch nicht extra angemeldet werden, wenn er sich auf dem versicherten Grundstück befindet. Er ist automatisch in PHV KLASSIK-GARANT mitversichert. Der Versicherungsschutz greift auch bei grober Fahrlässigkeit.

 

Hausrat

Pools ohne Bodenverankerung (Aufstellpools) sind über die Hausratversicherung gegen Sturm - und Hagelschäden versichert. In Hausrat KLASSIK-GARANT besteht Versicherungsschutz, wenn sich der Pool auf dem Balkon, der Loggia oder unmittelbar an das Gebäude anschließenden Terrasse befindet. Die Entschädigungsleistung liegt bei max. 1000 Euro. Beim Baustein EXKLUSIV erhöht sich die maximale Entschädigung auf 3500 Euro und der Versicherungsschutz besteht auch, wenn sich der Pool auf dem Versicherungsgrundstück befindet. 

Das Ausfließen von Wasser ist bei den Aufstellpools grundsätzlich nicht versichert. Anders ist das bei einem Whirlpool. Dieser ist einem Aquarium bzw. Wasserbett gleichgestellt. Wird also durch Ausfließen von Wasser aus einem Whirlpool Hausrat beschädigt oder zerstört, wird dieser in der Hausratversicherung ersetzt. 

 

Wohngebäude

Dauerhaft auf dem Versicherungsgrundstück eingelassene Swimmingpools können über Risikozuschlag und Einschluss (Deklaration) im Rahmen der Wohngebäudeversicherung mitversichert werden.