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Unfallversicherung: Auch kosmetische Operationen werden übernommen

Schnell wieder gesund zu werden steht nach einem Unfall ganz oben auf der Liste. Und danach? Geht es nicht selten auch um die optische Wiederherstellung. Mit unserer Unfallversicherung VHV KLASSIK-GARANT setzen wir da an, wo die privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen bei kosmetischen Operationen aufhören.

Gesundheit und Schönheit: VHV KLASSIK-GARANT deckt beides ab

Ich habe doch eine Krankenversicherung, die bei einem Unfall einspringt – eine zusätzliche private Unfallversicherung brauche ich nicht. Haben Sie diesen Satz bei Ihrer Akquise auch schon einmal gehört? Wahrscheinlich. Denn Viele vermuten hier eine Überschneidung der Leistungen und bewerten die Unfallversicherung deshalb als redundant. Was sie vermutlich nicht wissen: Ist nach einem Unfall eine kosmetische Korrektur erforderlich, hilft die Krankenversicherung allein oft nicht weiter. Die private Unfallversicherung hingegen schon. Sie springt ein, wenn es darum geht, mit kosmetischen Operationen die Optik wiederherzustellen. 

Kosmetische Operation: Die VHV ist zur Stelle

Ein Beispiel: Bei vielen Freizeit- oder auch Sportunfällen kommt es neben Brüchen und Schürfwunden auch zu Schäden im Frontzahnbereich. Die Wunden verheilen schnell, doch die Zahnlücke bleibt. Mit VHV Unfall KLASSIK-GARANT werden in so einem Fall die Kosten für die kosmetische Operation inklusive Ersatz aller natürlichen Zähne bis zu 75.000 Euro übernommen – mit dem Baustein EXKLUSIV sogar vollständig ohne Limit.  

Eine starke Unfallversicherung

Mit Unfall KLASSIK-GARANT sind Ihre Kunden somit nicht nur auf der sicheren, sondern auch auf der schönen Seite des Lebens. Denn nur wenige Anbieter übernehmen wie die VHV die Kosten für kosmetische Operationen nach einem Unfall. Bis zu 75.000 Euro sind seit neuestem mit dem Basisschutz abgedeckt. Mit dem Baustein EXKLUSIV übernimmt die VHV sogar die gesamten Kosten ohne Limit. Zusätzlich zur Kostenübernahme von kosmetischen Operationen punktet der Baustein EXKLUSIV mit folgenden Leistungen und das ganz ohne Gesundheitsprüfung:

  • Vollständige Kostenübernahme von Such-, Bergungs- und Rettungskosten
  • Keine Anrechnung eines Mitwirkungsanteils
  • Brüche, Schädigung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule durch Eigenbewegung mitversichert (ohne Bandscheibe)
  • Übernahme des Leistungsumfangs der Vorversicherung