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Mit zwei Gesundheitsfragen zur Versicherung

Der Antrag mit vereinfachter Gesundheitsprüfung für Immobilien- und Praxisfinanzierungen ist per se nichts neues. Neu ist jedoch die maximale Versicherungssumme, mit der Sie Ihre Kunden mit nur zwei Gesundheitsfragen ab sofort versichern können. Die Hannoversche erhöht diese bis zum 31.12.2021 auf 850.000 Euro.

Weniger Fragen und mehr Versicherung mit Immo-Aktion

Bislang war die vereinfachte Gesundheitsprüfung für Versicherungssummen bis 500.000 Euro möglich. Lag die Summe über 500.000 Euro, war in der Regel ein ärztliches Zeugnis für die Risikolebensversicherung erforderlich. Das ändert sich ab sofort mit der Immo-Aktion der Hannoversche: Bis zum Jahresende brauchen Kunden ein ärztliches Zeugnis erst, wenn die Versicherungssumme 850.000 Euro übersteigt.

 

Welche Gesundheitsfragen müssen Kunden beantworten?

Die zwei erforderlichen Gesundheitsfragen lauten auch nach der Neuerung weiterhin:   

  • Sind in den letzten zwei Jahren folgende Erkrankungen festgestellt oder behandelt worden: Herz-Kreislauferkrankungen, Hypertonie, Krebs, Schlaganfall, Chronische Nierenerkrankung, chronische Magen- oder Darmerkrankung, Diabetes, Lebererkrankungen, psychische oder neurologische Erkrankungen, Erkrankungen der Atemwege, HIV-Infektion/AIDS, kontrollbedürftige Laborwerte außerhalb der Norm?
  • Haben Sie in den letzten zwei Jahren über einen zusammenhängenden Zeitraum von mehr als zwei Wochen verschreibungspflichtige Medikamente eingenommen oder nehmen Sie aktuell Medikamente? (Nicht relevant sind Verhütungsmittel, Allergiemedikamente, Schilddrüsenmedikamente, Nahrungsergänzungsmittel).

Wenn beide Fragen mit „Nein“ beantwortet werden können, steht dem Versicherungsvorhaben nichts mehr im Weg! 

Welche Voraussetzungen müssen Kunden erfüllen?

Um von der vereinfachten Gesundheitsprüfung zu profitieren, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Das maximale Eintrittsalter beträgt 45 Jahre
  • Die Risikolebensversicherung dient zur Absicherung eines Hypothekendarlehens für den Bau/Neuerwerb einer selbstgenutzten Immobilie oder Arztpraxis
  • Die versicherte Person entspricht dem Darlehensnehmer
  • Der Darlehensvertrag wurde innerhalb der letzten sechs Monate vor Antragsstellung geschlossen
  • Der Todesfallschutz entspricht maximal der Höhe des Darlehens, jedoch höchstens 850.000 Euro einschließlich Vorversicherungen bei der Hannoversche aus den letzten fünf Jahren