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Alptraum für Vermieter? Neue Wohngebäudeversicherung schützt!

Es gibt Alpträume, bei denen jeder Vermieter auf ein schnelles Erwachen hofft: Der unbemerkte Tod eines Mieters ist so ein Fall. Ein anderer ist eine durch den Mieter verwüstete und verdreckte Wohnung. Hier sorgt die neue Wohngebäudeversicherung für Sicherheit!

Alptraum #1: Verwüstung durch Mieter

Rund 1,8 Millionen Menschen in Deutschland leben nach Schätzungen mit dem sogenannten Messie-Syndrom, das meist Ausdruck einer psychischen Erkrankung ist. Allgemein werden unter diesem Begriff Personen verstanden, die aufgrund eines zwanghaften Verhaltens nutzlose Gegenstände chaotisch in der Wohnung ansammeln und sie dadurch vermüllen. Nicht nur für den Betroffenen und sein Umfeld stellt das eine große Belastung dar, auch für den Vermieter kann es zum Alptraum werden. Denn häufig werden die Ausmaße erst nach Auszug des Mieters deutlich – und es entstehen hohe Entsorgungs- und Reinigungskosten.

So hilft die Wohngebäudeversicherung:

Mit unserer neuen Wohngebäudeversicherung sind erforderliche und nachweislich angefallene Kosten für Aufräumung, Entsorgung, Reinigung, Desinfektion und Schädlingsbekämpfung von gemieteten Wohnungen bis zu einem Schaden von 10.000 Euro versichert. Der Anspruch auf Entschädigung entsteht dann, wenn der Mietvertrag beendet und der Mieter ausgezogen ist und kein Schadenersatz aus einer Mietsicherheit oder aus anderweitigen Verträgen erlangt werden kann.

Alptraum #2: Wenn der Mieter unbemerkt verstirbt

Ein weiteres Schreckensszenario: Der Mieter verstirbt in der Wohnung – sein Tod wird jedoch erst mehrere Tage oder gar Wochen später bemerkt. Die einerseits persönliche Belastung durch den unbemerkten Tod des Mieters und die Kosten durch entstandene Schäden lassen auch dieses Szenario zum Alptraum für den Vermieter werden.

So hilft die Wohngebäudeversicherung:

Schäden, die infolge des Verwesungsprozesses vom Körper eines Menschen nach dessen unbemerkten Tod entstehen, sind in der Wohngebäudeversicherung enthalten. Dazu gehören auch Kosten, die durch die Desinfektion betroffener Gebäudeteile, das Öffnen der Wohnung durch einen Schlüsseldienst sowie durch die Reparatur der von Einsatzkräften verursachten Schäden an Fenstern oder Türen entstehen. Die Entschädigung ist je Schadenfall und Versicherungsjahr auf 10.000 Euro begrenzt. Der Anspruch auf Entschädigung besteht auch in diesem Fall erst dann, wenn kein Schadenersatz aus anderweitigen Verträgen erlangt werden kann. Zudem sind auch hier Mietausfälle nicht versichert.