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Neuer Tarif Flotte-GARANT 1+

Zum 1. April haben wir unseren Kfz-Tarif Flotte-GARANT 1+ neu kalkuliert. Was sich damit für Sie und Ihre Kunden ändert, erfahren Sie hier!

Neu kalkuliert: Flotte-GARANT 1+

Im vergangenen Herbst haben wir Ihnen pünktlich zur Wechselsaison einen attraktiven Flottentarif mit umfangreichen Leistungs-Updates vorgestellt. Zum 1. April wurde der Flotte-GARANT 1+ jetzt neu kalkuliert. Für Pkw und Lieferwagen, die als Betriebsausgabe anerkannt sind, ergeben sich daraus moderate Beitragsanpassungen – für alle anderen Wagnisse schreiben wir den sehr günstigen Flotte-GARANT 1+ fort.

Das ist neu in VOKIS

Mit dem neuen Flottentarif führen wir in VOKIS eine neue Abfragelogik zur Anerkennung des Fahrzeugs als Betriebsausgabe ein, über die wir Sie hier informieren möchten:

  • Beim Einstieg in den Kfz-Tarif wird nun bereits in „Angaben zur Tarifauswahl / Situation“ gefragt, ob das Fahrzeug als Betriebsausgabe anerkannt ist – und zwar für Pkw und übrige Wagnisse. Damit wird die Frage zur Betriebsausgabe für Pkw aus den „Angaben zum Tarifzeitraum / Fahrzeug“ jetzt in die Situationsabfrage verlagert und für alle übrigen Wagnisse neu eingeführt. Wichtig: Wie bisher bleibt die Zugehörigkeit eines Fahrzeugs zum Betriebsvermögen nur ein beitragsrelevantes Merkmal für Pkw und Lieferwagen.
  • Fahrzeuge, bei denen von einer rein gewerblichen Nutzung ausgegangen werden kann, wird das Merkmal „Betriebsausgabe = ja“ für Steuerungsfunktionen vorbelegt. Dies hat jedoch keinen Einfluss auf die Tarifierung.
  • Bei Lkw und Zugmaschinen im Werkverkehr sowie landwirtschaftlichen Zugmaschinen sind zur Betriebsausgabe beide Angaben möglich. Daraus abgeleitet werden mögliche Anredeformen des Kunden. Auch hier wird das Merkmal nicht in die Beitragsberechnung einbezogen.
  • Da die Frage zur Betriebsausgabe allen Wagnissen übergeordnet ist, unterscheiden wir auch bei Krafträdern, Trikes, Quads und Camping-Kraftfahrzeugen sowie Wohnwagenanhängern, ob das Fahrzeug vom Finanzamt als Betriebsausgabe anerkannt ist. Ist dies der Fall und werden die nach den Annahmerichtlinien festgelegten Zeitwerte überschritten, richten Sie Ihre Angebotsanfrage bitte an Kfz-Gewerbe.

 

Änderung der Annahmerichtlinien

Mit dem neuen Tarif wurden auch die Annahmenrichtlinien angepasst. Neu ist: Die Anfrageflicht von Kranken- und Rettungswagen wurde auf alle Arten von Einsatzfahrzeugen (z.B. Feuerwehr) ausgeweitet.

Neue Verbraucherinformation

Neben der neuen Verbraucherinformation stellen wir Ihnen wieder die Synopse zum Download zur Verfügung. Darin sehen Sie alle Änderungen der neuen und alten Verbraucherinformation im Vergleich.