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Dreifacher Schutzschirm für Solaranlagen

Steigende Energiepreise, Klimaschutz: Argumente für eine eigene Photovoltaikanlage auf dem Dach gibt es viele – und die gute Nachricht von uns gleich obendrauf. In der Wohngebäudeversicherung der VHV sind Photovoltaikanlagen schon in der Grunddeckung mitversichert. Wir erklären unsere Deckungsvarianten.

Viel los auf den Dächern

Immer häufiger sind sie auf Dächern in ganz Deutschland zu sehen: die großen, schwarzen Solarpanels, die Ihren Kunden saubere Energie frei Haus liefern. Laut GDV ist Solarenergie inzwischen sogar der zweitwichtigste Energieträger unter den erneuerbaren Energien. Eine moderne und praktische Sache. Doch die gute Investition in die Zukunft ist meist kein Schnäppchen. Umso ärgerlicher, wenn sie Schaden nimmt, zum Beispiel durch Schneelast oder Hagel. Auch Vandalismus und Bedienfehler lassen sich bei einer solch technisch komplexen Installation nicht ausschließen.

So tanken Ihre Kunden sicher Sonne

Wenn derartige Schäden entstanden sind, lässt die VHV Ihre Kunden nicht allein. Denn schon in der Grunddeckung der Wohngebäudeversicherung sind Photovoltaikanlagen bei Schäden durch Grundgefahren wie Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel mitversichert. Mit dem Baustein Photovoltaik erweitert sich der Versicherungsschutz zur Allgefahrendeckung inklusive Ertragsausfallversicherung. Unsere drei Deckungsvarianten im Überblick:

 

  • Variante 1: Photovoltaikanlage als Gebäudebestandteil in der Wohngebäudeversicherung
    Schließt Ihr Kunde seine Anlage als Gebäudebestandteil in die Wohngebäudeversicherung mit ein, ist er lediglich gegen die vertraglich vereinbarten Grundgefahren wie Feuer oder Hagel versichert. Viele weitere potenzielle Schäden, zum Beispiel durch Tierbisse, Vandalismus oder Bedienfehler, sind nicht eingeschlossen. Gleiches gilt für etwaige ausbleibende Erträge oder wenn Ihr Kunde seine Energie zwischenzeitlich anderweitig hinzukaufen muss.
  • Variante 2: Zusatzbaustein Photovoltaik in der Wohngebäudeversicherung
    Dies ist die Erweiterung zu Variante 1, mit der Ihr Kunde zusätzlich den vollen Versicherungsschutz einer Elektronik- und Ertragsausfallversicherung erhält – inklusive Solarstromspeicher bis zu einer Kapazität von 20 kWh (höhere Kapazitäten auf Anfragen). Der Vorteil: Betrifft der Schaden sowohl das Haus als auch die Solaranlage, erfolgt die Schadenregulierung aus einer Hand. Den Zusatzbaustein Photovoltaik bietet die VHV in der Wohngebäudeversicherung bereits ab 54,74 Euro inkl. Versicherungssteuer an.
  • Variante 3: Elektronik- und Ertragsausfallversicherung SOLARPROTECT
    Diese Variante ist unabhängig von der Wohngebäudeversicherung und es gibt sie bereits ab 69,02 Euro inkl. Versicherungssteuer pro Jahr. Sie versichert nicht nur die Solarmodule selbst, sondern alle Komponenten der Photovoltaikanlage im Rahmen der Allgefahrenversicherung – unter anderem auch bei Diebstahl. Viele Deckungserweiterungen sind hier bereits enthalten, wie zum Beispiel die Mitversicherung von Stromspeichern und Ladestationen für Elektroautos, der Technologiefortschritt oder die Kosten für Fremdenergiebezug.