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Kriegsausschlussklausel: Wer trägt die Beweislast bei Cyberattacken?

Cyberangriffe auf das Unternehmen, Ukraine-Krieg – viele der derzeit aktuellen gesellschaftlichen Themen sind durchaus angsteinflößend. Der Worst-Case für Ihre Kunden: Wenn alles gleichzeitig zusammenkommt. Heißt in diesem Fall: wenn es im Zuge des Kriegs zu einem Hackerangriff kommt. Viele Kunden fragen deshalb zu Recht nach den Versicherungsbedingungen der VHV – wie zum Beispiel nach der Beweislast im Schadenfall. Wir haben die Antworten.

Kriegsbedingte Cyberattacken vom Versicherungsschutz ausgeschlossen

Dass Cyberattacken und Angriffe von Hackern sich immer häufiger mehren, ist nichts Neues. Doch was, wenn es im Zuge aktueller Kriegsereignisse wie in der Ukraine zu Angriffen von Hackern kommt? Hier kommt gemäß der allgemeinen Versicherungsbedingungen VHV CYBERPROTECT (Ziff. A5-1.2.2 AVB) die Kriegsausschlussklausel zum Tragen. Heißt konkret: Schadenfälle aufgrund von Krieg sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Krieg beinhaltet dabei sämtliche Formen von Invasion, Aufstand, Revolution, militärische Machtergreifung und dergleichen.

Beweislast liegt beim Versicherer

Gute Nachricht für Kunden, denn die Beweislast bei einem durch Kriegsereignisse verursachten Schadenfall liegt beim Versicherer. Der Versicherer muss demnach zwei Dinge nachweisen:

  • Es liegt ein Kriegsereignis vor.
  • Der Schadenfall und das Kriegsereignis stehen in einem kausalen Zusammenhang.

Ist Ihr Kunde also beispielsweise ein Opfer von Schadsoftware geworden, muss der Versicherer beweisen, dass die Software von einem bestimmten Land mit dem Ziel der Machtergreifung oder Kriegsführung gestreut wurde.

VHV CYBERPROTECT mit Bestnoten

Trotz Kriegsausschlussklausel: Mit VHV CYBERPROTECT sind Ihre Kunden in allen anderen Fällen auf der sicheren Seite. Denn diese trumpft in gleich mehreren Bereichen auf, mit denen sie sich von Angeboten anderer Versicherer abhebt:

  • Bundesweites Netzwerk an IT-Experten
  • Service aus einer Hand – von der Schadenmeldung über die Schadenhilfe bis zur Schadenbehebung
  • TOP-Noten in Rankings namhafter Ratingunternehmen und Fachmedien

Von den guten Leistungen ist unter anderem Franke und Bornberg, überzeugt, die VHV CYBERPROTECT jüngst mit der Note FFF (1,1) bewerteten.