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Privathaftpflicht: Schlüsselverlust mitversichert

Schlüssel verloren? Das kennt jeder Ihrer Kunden. Hier kann unsere Privathaftpflicht punkten, denn das Abhandenkommen von fremden privaten und beruflichen Schlüsseln versichern wir sogar schon im Tarif PHV KLASSIK-GARANT. Also: Abschließen lohnt sich!

Schlüsselmomente

Jeder kennt diesen Moment: Da steht man vor der Tür, aber der Schlüssel ist weg. Ärgerlich, wenn man einen Schlüsseldienst rufen muss, noch ärgerlicher, wenn daraufhin die Schlüsselanlage des ganzen Miethauses ausgetauscht werden muss. Und was ist eigentlich, wenn man den Autoschlüssel eines Dienstwagens verliert? Mit unserer Privathaftpflichtversicherung sind Ihre Kunden auf der sicheren Seite!

PHV KLASSIK-GARANT sichert ab!

Während der Schlüsselverlust bei vielen Haftpflichtversicherungen als Zusatzleistung abgeschlossen werden muss, ist er bei uns bereits im Tarif KLASSIK-GARANT enthalten. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers bis zur Versicherungssumme aus dem Abhandenkommen von:

  • privaten Türschlüsseln, z. B. bei Verlust des Schlüssels einer gemieteten Wohnung oder eines Hotelzimmers (auch General-/Hauptschlüssel für eine zentrale Schließanlage)
  • Türschlüsseln, die dem Versicherungsnehmer im Rahmen einer Vereinsmitgliedschaft oder eines Ehrenamtes zur Verfügung gestellt wurden
  • privaten Schlüsseln für fremde Kraftfahrzeuge (z. B. von Miet-, und Leasingfahrzeugen)

Ebenfalls abgesichert bis 30.000 Euro und bei einer Selbstbeteiligung von 150 Euro:

  • Verlust von Türschlüsseln sowie Schlüssel für Dienst-Kraftfahrzeuge, die einer versicherten Person im Rahmen einer beruflichen/dienstlichen/amtlichen Tätigkeit vom Arbeitgeber/Dienstherrn überlassen wurden.

Besonderheit zur Arbeitnehmerhaftung: Auf Wunsch des Versicherungsnehmers werden Schäden auch dann ersetzt, wenn keine Haftung besteht, weil der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person nach den Grundsätzen der Arbeitnehmerhaftung nicht ersatzpflichtig sind.

 

Zusätzlich im Baustein EXKLUSIV:

Bei Abschluss des Bausteins EXKLUSIV ist das Abhandenkommen von fremden privaten und beruflich genutzten Schlüsseln bis zur Versicherungssumme und ohne SB mitversichert.

 

Welche Kosten werden ersetzt?

  • Ersatz der Schlüssel
  • notwendige Auswechselung von Schlössern und Schließanlagen
  • vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (Notschloss)
  • Objektschutz des Gebäudes bis zur Auswechselung der Schlösser bzw. Schließanlagen

Diese Kosten werden nicht ersetzt:

  • Bei Wohnungseigentümern werden die Kosten für die Auswechselung der im Sondereigentum stehenden Schlüssel, Schlösser und Schließanlagen nicht ersetzt (Eigenschaden)
  • Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Folgeschäden eines Schlüsselverlustes (z. B. Einbruch, Diebstahl oder Vandalismus) und der Verlust von Tresor-, Schließfach- und Möbelschlüsseln sowie sonstigen Schlüsseln zu beweglichen Sachen