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Sicher helfen: Ehrenamt über PHV mitversichert

Ehrenamtliches Engagement ist ein Stützpfeiler der Gesellschaft. Damit ein mögliches Haftungsrisiko nicht vom Ehrenamt abschreckt, sind ehrenamtliche Tätigkeiten bei uns in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert.

Abgesichert Hilfe leisten

Ohne das Ehrenamt ließen sich viele gesellschaftliche Herausforderungen nicht bewältigen. Ob in der Flüchtlingshilfe oder der Betreuung Kranker – zahlreiche Menschen sind auf ehrenamtliche Helfer angewiesen. Und deren Engagement ist großzügig, denn die Hilfe findet in der Freizeit statt und wird nicht bezahlt. Ohne Absicherung müssten Ihre ehrenamtlich tätigen Kunden jedoch bei Fehlern mit ihrem Privatvermögen haften. Umso besser, dass unsere Privathaftpflicht KLASSIK-GARANT ehrenamtliches Engagement mit einschließt und somit für Sicherheit sorgt.

Wo sichert die PHV ab?

Mit unserer Privathaftpflichtversicherung ist Ihr Kunde im Zuge der gesetzlichen Haftpflicht aus den Gefahren einer unentgeltlichen ehrenamtlichen Tätigkeit oder Freiwilligenarbeit versichert.

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht insbesondere bei ehrenamtlichen Tätigkeiten

  • in der Kranken-­ und Altenpflege
  • der Behinderten­-, Kirchen-­ und Jugendarbeit
  • in Vereinen, Bürgerinitiativen, Parteien und Interessenverbänden
  • bei der Freizeitgestaltung in Sportvereinigungen und Musikgruppen
  • bei Pfadfindern sowie gleichartig organisierten Gruppen.

Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz als vormundschaftlich bestellter Betreuer bzw. Vormund – mit Ausnahme des beruflichen Betreuers gemäß § 1897 (6) BGB. Im Umfang der PHV Ihres Kunden ist für die Dauer der Betreuung sogar die persönliche gesetzliche Haftpflicht der betreuten Person mitversichert.

Schlüsselverlust inklusive

Das Abhandenkommen von Türschlüsseln, die Ihrem Kunden im Rahmen einer Vereinsmitgliedschaft oder eines Ehrenamtes zur Verfügung gestellt wurden, sind ebenfalls über die Privathaftpflicht abgesichert. Schadenersatzansprüche für diese Schlüsselarten ersetzen wir bereits in PHV KLASSIK-GARANT bis zur Versicherungssumme.

Diese Tätigkeiten sind nicht versichert

Nicht versichert im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung sind Tätigkeiten in öffentlichen/hoheitlichen Ehrenämtern (z. B. als Bürgermeister, Gemeinderatsmitglied, Schöffe, Laienrichter, Prüfer für Kammern, Angehöriger der Freiwilligen Feuerwehr) oder in wirtschaftlichen/sozialen Ehrenämtern mit beruflichem Charakter (z. B. als Betriebs- und Personalrat oder Versichertenältester).