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Hannoversche: neue Vorteile für Selbstständige und Studierende in der BU

Schon im Basis-Tarif bietet die Berufsunfähigkeitsversicherung der Hannoversche mehr als eine Grundabsicherung – vor allem auch dank einiger Neuerungen. Wir stellen Ihnen diese und andere Highlights der BU vor.

Gute Nachrichten für Selbstständige

Die Berufsunfähigkeitsversicherung der Hannoversche hält ab sofort einige Neuerungen bereit. Davon profitieren auch Selbstständige:

 

Umorganisationshilfe bei Selbstständigkeit

Bei Selbstständigen erhöht die Hannoversche die Beteiligung an den Umgestaltungskosten bei Umorganisation des Betriebs auf einen Betrag in Höhe von bis zu 20 Monatsrenten – maximal auf 30.000 Euro.

Wichtig zu wissen: Diese Kostenbeteiligung ersetzt nicht grundsätzlich die Ansprüche aus der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente.

Besserstellung für Studierende

Auch Studierende stellt die Hannoversche zukünftig besser:

  • Die meisten Studentinnen und Studenten können ab sofort bis zu 18.000 Euro absichern.
  • Nach Abschluss des Vollzeitstudiums können sich Berufseinsteiger innerhalb der ersten zwölf Monate bei der Hannoversche in eine neue Berufsgruppe einstufen lassen – und das ganz ohne erneute Gesundheitsprüfung. Dadurch kann sich der monatliche Versicherungsbeitrag verringern.
  • Absolventen können im Rahmen der Nachversicherungsgarantie ihre Jahresrente auf bis zu 21.000 Euro erhöhen.

Abgesichert auch bei Arbeitsunfähigkeit

Arbeitsunfähig oder berufsunfähig – ein kleiner aber feiner Unterschied? Nicht bei der Hannoversche. Denn mit dem Baustein AU im Plus- und Exklusiv-Tarif erhalten auch arbeitsunfähige Kunden, die den sogenannten „gelben Schein“ über mindestens sechs Monate einreichen, eine Berufsunfähigkeitsrente ausgezahlt. Und zwar bis zu 18 Monate.

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  • Bürokaufleute
  • Einzelhandelskaufleute
  • Industriekaufleute
  • Erzieher und Erzieherinnen
  • Schülerinnen und Schüler (Gymnasium)

Erweiterte Unterstützung beim Leistungsantrag

In den Tarifen Plus, Comfort und Exklusiv können Ihre Kunden

  • für die Erstellung des Leistungsantrags die fachliche Unterstützung durch externe Beratungsstellen in Anspruch nehmen.
  • Zudem beteiligt sich die Hannoversche mit einem Kostenzuschuss von bis zu 500 Euro an einem Zweitgutachten, sofern Ihr Kunde mit der Leistungsentscheidung nicht zufrieden ist.

Kennen Sie schon den BU-Bedarfsrechner?

Doch nicht nur für Kunden, auch für Sie als Makler hat die Hannoversche etwas Neues. Und zwar den persönlichen Bedarfsrechner zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Mit diesem können Sie ganz einfach den individuellen Absicherungsbedarf Ihrer aktuellen und zukünftigen Kunden bestimmen. Das digitale Tool kann in Ihrem persönlichen Design angepasst werden und enthält Ihre Kontaktdaten. Der Bedarfsrechner kann im Beratungsgespräch eingesetzt oder bereits im Vorfeld als Link versendet werden.

Über eine intuitive Benutzerführung kann der Kunde Infos wie Alter, Status, Einkommen und monatliche sowie jährliche Kosten selbst eingeben. Auf dieser Basis wird gerechnet. Einen Klick weiter wird deutlich, was das im Krankheitsfall bedeutet und wo die finanziellen Knackpunkte liegen. Es folgen Vorschläge, wie das Risiko abgemildert werden kann, zum Beispiel mit der BU.