Rechtsschutz: NRV senkt Beiträge für viele Bestandsverträge
In vielen Rechtsschutzprodukten der NRV sinken für Bestandskunden zum 1. Oktober 2022 die Preise. Wir zeigen Ihnen, welche Verträge wie stark betroffen sind – und informieren über Anpassungen im Neugeschäft.
Beitragsanpassung für Bestandsverträge:
Nach den diesjährigen Ermittlungen des unabhängigen Treuhänders ist bei wenigen Rechtsschutzprodukten ein Anstieg der Schadenaufwendungen festzustellen. Bei etlichen Rechtsschutzprodukten sieht der Treuhänder jedoch einen Rückgang der Aufwendungen. Die NRV wird deshalb eine Beitragsanpassung (Beitragsabsenkung oder -anstieg) bei den nachfolgend aufgeführten Produkten zum 1. Oktober 2022 durchführen.
Beitragsanpassung durch Beitragsabsenkung bei Vertragsbeständen mit den Bedingungswerken ab ARB 81:
Anpassungssatz | |
Familien-Rechtsschutz (§ 25 ARB) | - 5 Prozent |
Vereins-Rechtsschutz (§ 28 ARB) | - 5 Prozent |
Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete (§ 29 ARB) | - 5 Prozent |
Familien- und Verkehrs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige (§ 26 ARB) | - 5 Prozent |
Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz (§ 27 ARB) | - 5 Prozent |
Beitragsanpassung durch Beitragsabsenkung bei Vertragsbeständen mit den Bedingungswerken ab ARB 94:
Verträge ohne Selbstbeteiligung | Anpassungssatz |
Verkehrs-Rechtsschutz (§ 21 ARB) | - 5 Prozent |
Fahrer-Rechtsschutz (§ 22 ARB) | - 5 Prozent |
Privat-Rechtsschutz für Selbstständige (§ 23 ARB) | - 7,5 Prozent |
Berufs-Rechtsschutz für Selbstständige, Rechtsschutz für Firmen und Vereine (§ 24 ARB) | - 7,5 Prozent |
Privat- und Berufs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige (§ 25 ARB) | - 7,5 Prozent |
Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken (§ 29 ARB) | - 7,5 Prozent |
Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige (§ 26 ARB) | - 5 Prozent |
Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz (§ 27 ARB) | - 5 Prozent |
Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbstständige (§ 28 ARB) | - 5 Prozent |
Die NRV führt die Absenkung auch bei folgenden Ergänzungsprodukten durch:
- XXL-Baustein (§§ 21a, 25a, 26a, 27a und 28a ARB),
- Verkehrs-Rechtsschutz-Baustein beim Rechtsschutz Ruhestand (§ 30 Abs. 5 ARB)
- XXL-Baustein zum Verkehrs-Rechtsschutz beim Rechtsschutz Ruhestand (30 a Abs. 4 ARB)
Verträge, die bis zum 30.09.2022 beginnen, erhalten im Laufe der nächsten 12 Monate beginnend ab Hauptfälligkeit 01.10.2022 eine Beitragsabsenkung.
Beitragsanpassung durch Beitragserhöhung bei Vertragsbeständen mit den Bedingungswerken ab ARB 94:
Verträge mit Selbstbeteiligung | Anpassungssatz |
Verkehrs-Rechtsschutz (§ 21 ARB) | + 5 Prozent |
Fahrer-Rechtsschutz (§ 22 ARB) | + 5 Prozent |
Die NRV führt die Anpassung auch bei folgenden Ergänzungsprodukten durch:
- XXL-Baustein (§ 21 a ARB),
- Verkehrs-Rechtsschutz-Baustein beim Rechtsschutz Ruhestand (§ 30 Abs. 5 ARB)
- XXL-Baustein zum Verkehrs-Rechtsschutz beim Rechtsschutz Ruhestand (30 a Abs. 4 ARB)
Verträge, die bis zum 30.09.2022 beginnen, erhalten im Laufe der nächsten 12 Monate beginnend ab Hauptfälligkeit 01.10.2022 eine Beitragserhöhung.
Anpassung der Prämien im Neugeschäft
Voraussetzung für die Anwendung der Beitragsanpassungsklausel (BAK, § 10 ARB) ist die gleichzeitige Ausgabe des neuen Tarifes NRV 2023 Plus. Bei den nachfolgend aufgeführten Rechtsschutzprodukten bzw. Produktvarianten, für die keine Beitragsanpassung vorgesehen ist, wird im Neugeschäft und zwar bei Tarifen ohne Selbstbeteiligung der Beitrag ebenfalls erhöht:
Dies betrifft:
- den Verkehrs-Rechtsschutz (§ 21 ARB) ohne SB
- den XXL-Baustein zum Verkehrs-Rechtsschutz (§ 21a ARB)
- den Fahrer-Rechtsschutz (§ 22 ARB)
- den Verkehrs-Rechtsschutz beim Rechtsschutz Ruhestand (§ 30 Abs. 5 ARB)
- den XXL-Baustein zum Verkehrs-Rechtsschutz beim Rechtsschutz Ruhestand (§ 30a Abs. 4 ARB)