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Wohngebäude: Beitragsanpassungen unvermeidbar

Seit drei Jahren haben wir auf außerordentliche Beitragsanpassungen in der Wohngebäudeversicherung verzichtet. Diesen Dezember sind sie aufgrund von steigenden Kosten jedoch unumgänglich.  

Steigende Preise erfordern Anpassungen

Wo man auch hinschaut, überall explodieren die Kosten. Insbesondere in der Baubranche schlägt sich die Inflation nieder: Steigende Kosten für Reparaturen, massive Preissteigerungen bei Rohstoffen und ein deutlich höheres Lohnniveau bei Fachkräften lassen die Preise im Bausektor massiv in die Höhe schnellen – innerhalb eines Jahres um durchschnittlich 17,6 Prozent. Eine solche Entwicklung gab es seit 1970 nicht mehr. Das spiegelt sich im tariflich berücksichtigten Anpassungsfaktor wider, der jährlich vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht wird. Zusätzlich führen zunehmend extreme Wetterverhältnisse zu immer schwerwiegenderen Naturkatastrophen und somit deutlich höheren Schadenzahlungen.

Beitragsanpassungen gleichen Defizite aus

Um erhöhte Schadenaufwände auszugleichen, haben Versicherer die Möglichkeit, Beitragsanpassungen vorzunehmen. So können beispielsweise starke Sturmschäden eines Jahres durch erhöhte Beiträge im nächsten Jahr ausgeglichen werden. Neutrale Treuhänder legen dabei die maximale Höhe der Beitragsanpassungen fest. Auf dieser Basis können Versicherer entscheiden, ob und wie stark sie den festgesetzten Rahmen ausschöpfen. Drei Jahre in Folge hat die VHV auf eine außerordentliche Beitragsanpassung verzichtet, im vierten Jahr ist das leider nicht mehr möglich.

Deutliche Beitragssteigerung möglich

Branchenweit verläuft die Sparte Wohngebäude defizitär. Deshalb haben auch wir den Entschluss gefasst, zum 01.12.2022 eine außerordentliche Beitragsanpassung durchzuführen. Für Ihre Versicherungsnehmer kann es dadurch zu einer deutlich höheren Beitragssteigerung als in anderen Jahren kommen. Insgesamt setzen sich die erhöhten Beiträge wie folgt zusammen:

  • Bis zu 3,0 Prozent Abbau des Neubaunachlasses (Höhe abhängig von der Tarifgeneration)
  • Tarifliche Beitragsanpassung durch die jährliche Veränderung des Anpassungsfaktors von ca. 15 Prozent (von 20,97 in 2022 auf 24,06 in 2023)
  • Außerordentliche Beitragsanpassung von 10 Prozent (ausgenommen hiervon sind Verträge auf Grundlage der VGB 88) 

In Summe kann es dadurch zu einer Beitragserhöhung von bis zu 28 Prozent kommenAuch uns fällt dieser Schritt schwer, er ist aber leider unumgänglich. 

Die gute Nachricht für Sie: der aktuelle  in Vokis rechenbare  Wohngebäude-Tarif ist von der außerordentlichen Beitragsanpassung (10 Prozent) ausgenommen.