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Adventszeit ist Wohnungsbrandzeit

Draußen wird es dunkel und kalt. Und drinnen? Um Energiekosten zu sparen und es sich gemütlich zu machen, setzen viele auf Kerzen und Co. Doch Achtung: Damit steigt bekanntlich die Gefahr für einen Wohnungsbrand. Rauchmelder und der passende Versicherungsschutz sind jetzt unersetzlich.

Kerze statt Heizung?

Die kalte Jahreszeit steht vor der Tür und mit ihr die Sehnsucht nach Wärme und Licht. Also: Heizung an und den Lichtschalter gedrückt. So zumindest sah es in vielen Haushalten in der Vergangenheit aus, um die gewünschte Wohlfühltemperatur in den heimischen vier Wänden zu erreichen. Doch in diesem Jahr? Machen die steigenden Energiepreise den meisten einen Strich durch die Rechnung.

 

So kommen aktuell nicht nur dicke Pullover, Socken und Decken vermehrt zum Einsatz. Auch Kaminfeuer und Kerzen beginnen zu leuchten. Im Trend liegen vor allem sogenannte Teelichtöfen. Sie lassen sich mit einfachen Mitteln schnell selbst bauen und sollen dem Raum Wärme spenden. Doch so gemütlich und kostensparend das offene Feuer sein mag, gibt es durchaus einiges zu bedenken.

Schadenhöhe bei Bränden in der Adventszeit steigt

Ob ein Teelichtofen eine herkömmliche Heizung komplett ersetzen kann, ist laut Expertenmeinung fraglich. Hinzu kommt, dass mit Kerzen und Co. das Brandrisiko steigt. Immerhin ist ein Teelichtofen wie ein Adventskranz zu betrachten, dessen Brandrisiko häufig unterschätzt wird. Denn mal ehrlich: Wie schnell vergisst man die brennende Kerze, wenn man den Raum verlässt? Die Statistik spricht hier eine eindeutige Sprache. Jährlich steigt zur Adventszeit die Anzahl der Wohnungsbrände. Doch nicht nur das, auch die durchschnittliche Schadenhöhe steigt seit einigen Jahren. Laut GDV beliefen sich die Kosten pro Brand im Jahr 2020 auf 3.800 Euro. Insgesamt lag der Schadenaufwand für die zusätzlichen Brände zum Jahresende bei rund 31 Millionen Euro.

Im Schadenfall gut abgesichert

Im schlimmsten Fall der Fälle sind zwei Dinge wichtig. Die richtige Versicherung abgeschlossen zu haben gehört dazu. Mit der Wohngebäude- und Hausratversicherung der VHV bleiben Ihre Kunden im Schadenfall nicht alleine auf den Kosten sitzen. Während die Hausratversicherung Einrichtungsgegenstände wie Möbel, Elektronik, Kleidung oder Wertsachen abdeckt, schützt die Wohngebäudeversicherung die Immobilie selbst. Sie deckt beispielsweise Schäden am Gebäude, an Fußböden, Solaranlagen und dergleichen ab. Ein wichtiger Tipp dabei für Ihre Kunden: Damit es im Schadenfall nicht zusätzlich zu Unstimmigkeiten kommt, sollten die Sachversicherungen bei einer Gesellschaft versichert sein.

Aus gutem Grund: die Rauchmelderpflicht

Ebenfalls wichtig im Ernstfall: Ein Rauchmelder kann Leben retten. Deshalb sind die Geräte seit 2012 in Deutschland für alle Neu- und Umbauten Pflicht – mit unterschiedlichen Vorschriften für jedes Bundesland. Diese regelt die jeweilige Landesbauordnung. In 15 Bundesländern gilt die Rauchmelderpflicht zudem für Bestandsbauten. Lediglich das Bundesland Sachsen, das eine Pflicht für Bestandsbauten im Juni 2022 eingeführt hat, befindet sich noch in einer Übergangszeit. Diese endet am 31. Dezember 2023. Doch völlig unabhängig vom Bundesland und den individuellen Regelungen gilt: Nach zehn Jahren muss ein Rauchmelder turnusmäßig ausgetauscht werden.