VHV Partner
Startseite

Wenn der Versicherungsnehmer verstirbt

Auch wenn kaum einer darüber spricht: Sterben müssen wir alle. Und somit macht der Tod auch bei Versicherungsnehmern keine Ausnahme. Doch was passiert eigentlich mit den Versicherungen, wenn ein Kunde verstirbt? Hausrat, Wohngebäude, PHV, Tierhalterhaftpflicht, HuG und Unfall – wir verschaffen Ihnen einen Überblick.

Eins ist sicher: Der Tod gehört zum Leben dazu. Trotzdem spricht keiner besonders gern über das Thema. Und warum sollten wir uns zu Lebzeiten auch ständig mit dem Tod auseinandersetzen? Spätestens wenn ein Todesfall eingetreten ist, kann man sich dem Thema jedoch nicht mehr entziehen. Und neben der emotionalen Belastung stellen sich für die Hinterbliebenen oft viele organisatorische Fragen – auch zum Thema Versicherungen. Wir klären auf!

Was passiert mit der Hausratversicherung?

Grundsätzlich endet der Vertrag der Hausratversicherung zwei Monate nach dem Tod des Versicherungsnehmers. Es gibt jedoch Ausnahmen: Hat der Erbe (z.B. der Ehepartner) schon vor dem Tod des Versicherungsnehmers in der Wohnung oder dem Haus gewohnt, wird der Vertrag auf den Erben umgeschrieben. Wird der Haushalt schon vor Ablauf der zwei Monate aufgelöst, endet der Vertrag zu dem genannten Datum, frühestens zum Eingang der Mitteilung bei der VHV.

Was passiert mit der Wohngebäudeversicherung?

Die Wohngebäudeversicherung geht mit allen Rechten und Pflichten auf die Erben über, ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht nicht (§1922 BGB). Doch auch wenn die Wohngebäudeversicherung nicht mit dem Tod des Versicherungsnehmers endet, muss die Versicherung über den Todesfall informiert werden. Im Anschluss wird der Versicherungsvertrag auf den Erben bzw. die Erbengemeinschaft als Versicherungsnehmer umgeschrieben.

 

Kündigungsmöglichkeiten:

Der neue Versicherungsnehmer hat die Möglichkeit, den Vertrag unter Einhaltung der Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ablaufdatum zu kündigen. Sollte das Gebäude noch mit einer Hypothek belastet sein, ist dies in aller Regel nur mit dem Einverständnis der Kreditbank möglich. Das Einverständnis muss spätestens einen Monat vor Vertragsende vorgelegt werden, andernfalls wird die Kündigung nicht rechtswirksam und der Vertrag besteht weiter.

 

Das passiert beim Immobilienverkauf:

Im Falle eines Verkaufs der Immobilie durch den neuen Versicherungsnehmer, gelten die Bestimmungen über die Veräußerung versicherter Objekte. Dem Käufer wird ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt, das er innerhalb von vier Wochen nach Eigentumsübergang ausüben kann. Als Eigentumsübergang gilt bei einem Verkauf die Eintragung ins Grundbuch.

 

Wichtig bei Leerstand:

Steht das versicherte Objekt leer, sind die Erben verpflichtet dies mitzuteilen, da ggf. eine Gefahrerhöhung vorliegt. Eine Gefahrerhöhung kann negative Auswirkungen auf die Beiträge und/oder den Umfang des Versicherungsschutzes haben, bis hin zu einer Vertragskündigung durch den Versicherer.

Was passiert mit der Privat-Haftpflichtversicherung?

Auch in der PHV gibt es einen Nachversicherungsschutz bzw. die Fortsetzung des Vertrages nach dem Tod des Versicherungsnehmers.

  • Single-Versicherung:
    Der Vertrag wird entsprechend dem mitgeteilten Sterbedatum aufgehoben. Liegt kein Sterbedatum vor, erfolgt die Aufhebung zum Zeitpunkt der Kenntnisnahme.
  • Familien-Versicherung:
    Wenn der Versicherungsnehmer verstorben ist, besteht Versicherungsschutz für die mitversicherten Personen weiter bis zur nächsten Beitragshauptfälligkeit, mindestens aber für 6 Monate. Wird von bzw. für diese Personen bis dahin kein neuer Versicherungsschutz bei der VHV beantragt, entfällt der Versicherungsschutz zu diesem Termin. Wird bei Tod des Versicherungsnehmers die nächste Beitragsrechnung durch den Ehegatten eingelöst, so wird dieser Versicherungsnehmer.

Was passiert mit der Tierhalter-Haftpflichtversicherung?

Verstirbt der Versicherungsnehmer, muss mit den Erben geklärt werden, was mit den Tieren geplant ist. Werden diese von einem Erben übernommen? Oder zu welchem Termin wird kein Versicherungsschutz mehr benötigt, da neue Besitzer gefunden wurden?

Auch für die Tierhalter-Haftpflicht gilt, dass für den mitversicherten Ehegatten, sowie die unverheirateten Kinder der bedingungsgemäße Versicherungsschutz im Falle des Todes des VN bis zur nächsten Beitragsfälligkeit fortbesteht. Wird die nächste Beitragsrechnung durch den überlebenden Ehegatten eingelöst, so wird dieser Versicherungsnehmer.

Was passiert mit der Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung?

Auch hier ist beim Tod des Versicherungsnehmers keine sofortige Kündigung möglich: Laut gesetzlicher Regelung geht der Vertrag im Todesfall auf die Erben über, die über den Vertragsübergang informiert werden müssen. Der Vertrag kann anschließend regulär mit einer dreimonatigen Frist zum Versicherungsablauf gekündigt werden. Geben die Erben den Verkauf des Gebäudes bekannt, muss das Datum der Grundbuchumschreibung sowie das Aktenzeichen angegeben werden und der Vertrag wird abgerechnet.

Was passiert mit der Unfallversicherung?

Verstirbt der Versicherungsnehmer und ist sein Partner/die Partnerin mitversichert, kann der Vertrag der Unfallversicherung von diesen übernommen werden. In diesem Fall ist eine kurze schriftliche Information an uns ausreichend.

Sind auch minderjährige Kinder versichert, wird der Vertrag für die Kinder im bisherigen Umfang  beitragsfrei fortgeführt. Dabei gilt der Versicherungsschutz bis zum 16., 18. bzw. 21. Lebensjahr, je nachdem welches Bedingungswerk dem Vertrag zugrundeliegt. Der gesetzliche Vertreter des Kindes wird neuer Versicherungsnehmer. Einschränkung: Der Versicherungsnehmer darf nicht durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse gestorben sein. Die zum Sterbedatum gültigen Versicherungssummen bleiben bis zum Ablauf der Beitragsfreistellung unverändert. Eine ggf. vereinbarte Dynamisierung der Versicherungssummen wird in diesem Fall nicht mehr vorgenommen.

Gut zu wissen: Diese Unterlagen bzw. Mitteilungen sind erforderlich

Alle Unterlagen und Mitteilungen können selbstverständlich elektronisch unter Angabe der Versicherungsscheinnummer an info@vhv.de geschickt werden.

Hausrat
Wohngebäude
PHV / HuG
Tierhalter-Haftpflicht
Unfall