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Google-Fonts-Abmahnwelle: Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherungen schützen

Haben Ihre Kunden Abmahnungen und Geldforderungen aufgrund der Verwendung von Google-Fonts auf ihren Webseiten bekommen? In unserer Berufshaftpflicht ARCHIPROTECT ®, der Betriebshaftpflicht BAUPROTECT und der Betriebshaftpflicht FIRMENPROTECT sind solche Forderungen abgedeckt und Ihre Kunden optimal abgesichert.

Aus Unwissenheit: Verstöße gegen Datenschutz

Viele Betriebe und Architekturbüros haben in der letzten Zeit unangenehme Post von Kanzleien bekommen: Sie wurden abgemahnt und zur Zahlung einer Geldsumme aufgefordert, weil sie auf ihrer Webseite eine bestimmte Art der Einbindung von Google-Fonts (Google-Schriftarten) verwendet haben und dadurch – meist unwissentlich – automatisch personenbezogene Daten der Webseiten-Besucher an Google übermittelt wurden. Dies stellt einen unzulässigen Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung dar.

Kunden sollten ihre Webseite überprüfen

Die gute Nachricht bei alledem für Ihre Kunden: Mit der Berufshaftpflicht ARCHIPROTECT ®, der Betriebshaftpflicht BAUPROTECT und der Betriebshaftpflicht FIRMENPROTECT der VHV sind sie vor Abmahnungen und Geldforderungen geschützt. „Architekturbüros und Betriebe aus der Baubranche, die bei uns entsprechend versichert sind, sind vor Abmahnungen und Geldforderungen aufgrund der Verwendung von Google-Fonts geschützt“, erklärt Stefanie Kuhn, Abteilungsleiterin Haftpflicht, Unfall und Sachschaden bei der VHV Versicherung. „Den allermeisten Unternehmen ist überhaupt nicht bewusst, dass sie einen solchen Verstoß begehen. Sie sollten aber ihre Webseite auf die unzulässige ‚remote‘-Verwendung von Google-Fonts hin überprüfen und die gewünschten Fonts lokal auf dem Server speichern. So entziehen sie den Abmahnern die Grundlage.“

So schützt die Absicherung der VHV

Der Versicherungsschutz der VHV umfasst Abwehrrechtsschutz, also unter anderem die Übernahme der Rechtsanwaltskosten im Fall einer gerichtlichen Inanspruchnahme, sowie mögliche Schadenersatzansprüche der Abmahner. Die Höhe der Schadenersatzforderungen beginnt in der Regel bei 100 Euro, kann aber bis zu 25.000 Euro betragen.

Die VHV bietet mit maßgeschneiderten Produkten umfassenden Versicherungsschutz. Hier ein kleiner Überblick:

  • VHV Berufshaftpflicht ARCHIPROTECT ®:
    Eine Berufshaftpflichtversicherung ist für Architekten, Ingenieure, General- und Stadtplaner, Energieberater, Gutachter und viele weitere Berufsbilder der Baubranche obligatorisch. Denn: Schon ein kleiner Fehler in der Planung oder ein übersehenes Detail bei einer statischen Berechnung können gravierende Folgen haben, die teils erst Jahre später auffallen und existenzbedrohende Schadenforderungen nach sich ziehen. Als Bauspezialversicherer sichert die VHV mit ARCHIPROTECT ® gegen die Folgen dieser Berufsrisiken ab.
  • VHV Betriebshaftpflicht BAUPROTECT:
    Die Betriebshaftpflicht BAUPROTECT ist eine speziell auf die Anforderungen der Baubranche zugeschnittene Versicherung. Versichert ist das betriebliche Haftungsrisiko. Egal, ob Versicherungsnehmer persönlich durch die berufliche Tätigkeit Dritten einen Schaden zufügen oder ihre Mitarbeiter und Beauftragten Schadenverursacher sind. Der Versicherungsschutz umfasst auch Ansprüche der zuständigen Berufsgenossenschaft bei grob fahrlässig verursachten Arbeitsunfällen. Weitere Informationen unter vhv-bauexperten.de
  • VHV Betriebshaftpflicht FIRMENPROTECT:
    Die Betriebshaftpflicht FIRMENPROTECT für Hersteller, Handwerk, Handel und Dienstleistung bietet günstigen Premium-Schutz mit überdurchschnittlichen Leistungen. Der Versicherungsschutz ist dabei auf die speziellen Anforderungen der Branche zugeschnitten. Mit der Leistungs-Update-Garantie bietet die VHV zudem die Gewissheit, dass die Versicherung automatisch und ohne zusätzlichen Beitrag immer auf dem neuesten Stand ist.