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So verlieren Ihre Kunden nicht den Boden unter den Füßen

Erdrutsch ist nicht gleich Erdrutsch. Er kann plötzlich und lawinenartig kommen. Oder langsam und unbemerkt, mit dem Auge kaum erkennbar. Doch beide Fälle haben zwei Dinge gemeinsam. Sie können große Schäden an Wohngebäuden anrichten. Ein aktuelles Urteil des BGH beschäftigt sich mit der Definition des Begriffs "Erdrutsch" und hat weitreichende Bedeutung für Elementarschadenversicherungen mit Erdrutschklauseln. Gut zu wissen: Die VHV ist mit ihren Bausteinen Elementar I und II an der Seite Ihrer Kunden. 

Der Schaden kam allmählich

Stellen Sie sich folgendes vor: Ihr Kunde stellt plötzlich Risse an seinem Wohnhaus und der dazu gehörenden Terrasse fest – ein Schaden von 100.000 Euro. Doch diese Risse kamen nicht plötzlich oder über Nacht. Nach und nach hatte sich im Laufe der Zeit das Erdreich verschoben – mit dem bloßen Auge kaum sichtbar. Und nun die Frage: Muss die Wohngebäudeversicherung mit Elementardeckung regulieren?

Erdrutsch: Er muss nicht immer sichtbar sein

Die Antwort: Ja! Denn in einem aktuellen Fall urteilte der Bundesgerichtshof, dass auch allmähliche, naturbedingte Bewegungen von Gesteins- oder Erdmassen unter den Begriff „Erdrutsch“ fallen. Diese Definition gilt, obwohl viele Menschen den Begriff „Erdrutsch“ vermutlich als ein plötzliches Abstürzen von Erd- und Gesteinsmassen beschreiben würden. Doch auf solch offensichtlich wahrnehmbare Ereignisse sind die Leistungen der Wohngebäudeversicherung mit Elementardeckung nicht beschränkt.

 

So schützen unsere Bausteine Elementar I und II

Bei der VHV sind die entsprechenden Leistungen bereits im Baustein Elementar I enthalten. Dieser bietet sowohl in der Wohngebäudeversicherung als auch in der Hausratversicherung einen verlässlichen Basisschutz bei finanziellen Folgen nach Schäden durch Erdrutsche. Gleiches gilt für weitere Naturgewalten wie zum Beispiel Überschwemmung durch Starkregenereignisse sowie Rückstau, Schneedruck, Dachlawinen, Lawinen, Erdsenkungen, Erdbeben oder Vulkanausbrüche. Elementar I ist  unabhängig von der regionalen Risikosituation – also wie gefährdet die Wohnlage in Bezug auf Naturgewalten ist. 

Wer jedoch in einer hochwassergefährdeten Region lebt, ist mit dem Baustein Elementar II gut beraten. Dieser deckt über die oben genannten Gefahren hinaus auch Schäden durch Rückstau bei ausufernden oberirdischen Gewässern.