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VHV Unfallversicherung: Von diesen Vorteilen profitieren Vertriebspartner

Eines haben alle privaten Unfallversicherungen gemeinsam: Sie bieten finanzielle Absicherung im Falle eines Unfalls – insbesondere bei Invalidität. Was die VHV Unfallversicherung für Sie und Ihre Kunden jedoch so besonders macht, das erklärt VHV-Experte Michael Galuba auf unserem neuen EXPERTENSOFA.

Wegfall der Gesundheitsfragen: Das sind die Vorteile für Sie

Ein absolutes Highlight unserer Unfallversicherung ist der vollständige Verzicht auf Gesundheitsfragen. Welche Vorteile sich daraus für Sie ergeben? Wir haben die fünf wichtigsten Punkte zusammengefasst:

  • Einfacher Abschluss: Mit dem Wegfall der Gesundheitsfragen vereinfacht sich der Abschlussprozess erheblich. Da Sie keine detaillierten Informationen über den Gesundheitszustand des Kunden erfragen müssen, können Sie die Unfallversicherung schnell und unkompliziert anbieten. Das spart Zeit und erleichtert den Vertrieb.
  • Kein Ausschluss von Kunden: Da keine Gesundheitsfragen gestellt werden, werden Kunden mit bestimmten Vorerkrankungen nicht automatisch ausgeschlossen. Dies ermöglicht es Ihnen, eine breitere Zielgruppe anzusprechen und Ihren Kunden eine garantierte Absicherung zu versprechen.
  • Positive Beratungssituation: Der Verzicht von Gesundheitsfragen führt auch zu einer einfacheren Kommunikation zwischen Ihnen und Ihren Kunden. So müssen Sie keine sensiblen medizinischen Informationen erfragen oder Kunden dazu auffordern, detaillierte Auskünfte über ihren Gesundheitszustand zu geben. Ergebnis: Ein angenehmeres Beratungserlebnis für alle.
  • Geringere Fehleranfälligkeit: Bei Unfallversicherungen mit umfangreichen Gesundheitsfragen besteht das Risiko, dass versehentlich Informationen über den Gesundheitszustand des Kunden übersehen oder falsch interpretiert werden. Dies kann zu Fehlern bei der Antragsstellung führen, die Haftungsansprüche nach sich ziehen. Durch das Fehlen von Gesundheitsfragen wird das Fehlerpotenzial in der Antragsstellung deutlich reduziert – und der Kunde kann sich auf die Leistung im Schadenfall verlassen.
  • Keine ESE erforderlich: Durch Wegfall der Gesundheitsfragen ist auch keine Einwilligung zur Schweigepflichtentbindung (ESE) mehr erforderlich. Somit vereinfacht sich der Antragsprozess und der Verwaltungsaufwand wird geringer. Denn mit der ESE entfällt auch ihre Archivierung.

Highlight: Keine Anrechnung des Mitwirkungsanteils in EXKLUSIV

Die Kombination aus Wegfall der Gesundheitsfragen und vollständigem Mitwirkungsverzicht im Tarif EXKLUSIV macht unsere Unfallversicherung einzigartig. Denn: Wir stellen keine Fragen zu Vorerkrankungen – und ziehen auch bei einer Invalidität in Folge eines Unfalls den Mitwirkungsanteil einer Vorerkrankung nicht ab. Heißt: Auch wenn eine Vorerkrankung zu einer höheren Invalidität in Folge eines Unfalls führt, leisten wir ohne Abzug. Selbst in KLASSIK-GARANT muss die Mitwirkung der Erkrankung an der Invalidität mehr als 75 Prozent betragen, damit sie angerechnet wird.

  • EXKLUSIV: Keine Anrechnung von Vorerkrankungen in EXKLUSIV. Einzige Ausnahmen: Parkinson, MS und Glasknochenkrankheit. Hier muss die Mitwirkung jedoch mindestens 75 Prozent betragen. 
  • KLASSIK-GARANT: Mitwirkungsanteil der Erkrankung muss mindestens 75 Prozent betragen, sonst wird auf die Mitwirkung verzichtet. 

Alles im Blick: Produktpräsentation

Alle wichtigen Infos für Sie in einem Dokument – das gibt's in unserer Produktpräsentation zur VHV Unfallversicherung. Hier haben wir Positionierung, Produktstruktur sowie die wichtigsten Highlights und Vermarktungsinstrumente für Sie noch einmal zusammengefasst. 

Jetzt Vertriebsoffensive starten!

Von personalisierbaren Aktionsflyern und Anzeigen, unserer hilfreichen Produktübersicht bis zu praktischen Schadenbeispielen zur Veranschaulichung im Kundengespräch – Sie beim Vertrieb zu unterstützen, ist unsere Aufgabe. Nutzen Sie unsere Vertriebsmaterialien für Ihre Kundenakquise! Sie benötigen weitere Unterstützung? Wenden Sie sich einfach an Ihren persönlichen Ansprechpartner.