VHV Umfrage: Auto beliebtestes Verkehrsmittel im Urlaub

Für mehr als die Hälfte der Deutschen ist das Auto im Urlaub das Verkehrsmittel der Wahl. Doch viele wissen nicht um geringere Entschädigungsleistungen im Ausland. Empfehlen Sie Kunden den VHV Auslandsschutz – hier erfahren Sie warum.

Ab in den Urlaub: 58 Prozent bevorzugen das Auto

In Zusammenarbeit mit dem Marktforschungsinstitut INSA-CONSULERE hat die VHV gefragt: Welches Verkehrsmittel nutzen die Deutschen für gewöhnlich für den Weg in den Urlaub? Bei der Wahl zwischen Auto, Flugzeug, Zug, Schiff, Wohnmobil/Camper/Wohnwagen und Fahrrad gaben über die Hälfte der Personen das Auto als bevorzugtes Verkehrsmittel an. Auf Platz 2: Das Flugzeug. Die Auswertung der Umfrageergebnisse zeigt unter anderem auch, das insbesondere Personen mit höherem Haushaltseinkommen das Auto und das Flugzeug als Verkehrsmittel wählen. Lesen Sie hier alle Ergebnisse der Urlaubs-Umfrage

Problem: Häufig geringere Entschädigungsleistungen im Ausland

Kommt es im Urlaub zu einem unverschuldeten Verkehrsunfall mit dem versicherten Fahrzeug, sind die Entschädigungen bei Personen- und Sachschäden sowie Schmerzensgeldzahlungen oft geringer als in Deutschland. Zudem werden Kosten für Mietwagen, Nutzungsausfall, Sachverständigengutachten oder einen Anwalt oft gar nicht ersetzt. Denn das nationale Recht am Unfallort ist für die Entschädigungsleistungen entscheidend.

Auslandschutz der VHV schließt Versicherungslücke

Mit dem Auslandschutz der VHV sind Versicherungsnehmer im Falle eines unverschuldeten Unfalls im Ausland auf der sicheren Seite: Für einen Zuschlag von nur 25 Euro zur bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherung ersetzt der Auslandschutz der VHV Personen- und Sachschäden so, als sei der ausländische Unfallversicherer ebenfalls bei der VHV haftpflichtversichert. Einzige Voraussetzung: In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Versicherungssumme von mindestens 50 Mio. Euro pauschal (max. 12 Mio. Euro bei Personenschäden) vereinbart.

In diesen Ländern greift der Auslandschutz
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