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Berufsunfähigkeitsversicherung: Hannoversche hat Ihre Wünsche umgesetzt

Auch nach Einführung der neuen Berufsunfähigkeitsversicherung im Juli hat die Hannoversche ihr Produkt weiter verbessert. Ein echtes Highlight: die Karrieregarantie. 

Alle Verbesserungen im Überblick

Karrieregarantie

Arbeitnehmer, Selbstständige und Freiberufler können ihre Berufsunfähigkeitsrente durch die Karrieregarantie weiter anheben. Die Obergrenze der versicherbaren BU-Rente beträgt 72.000 Euro jährlich.

 

Verbesserte AU-Klausel

Das Release im Sommer sah vor, bei der Beantragung von Leistungen aufgrund einer Arbeitsunfähigkeit automatisch auch eine Berufsunfähigkeit zu überprüfen. Dies ist nun nicht mehr erforderlich, sondern erfolgt nur noch auf Wunsch des Kunden. Nur dann werden die dafür erforderlichen Unterlagen angefordert. Beide Leistungen werden somit unabhängig voneinander geprüft und bewilligt. Dies gilt auch, wenn eine Arbeitsunfähigkeit bereits sechs Monate und länger bestanden hat.

 

Verbesserte Nachversicherungsgarantien

  • Ereignisabhängige Nachversicherungsgarantien: Die Summe der ereignisabhängigen Nachversicherungen kann nun auch mehr als 100 Prozent der Anfangsrente betragen. Die bisherige Obergrenze ist abgeschafft.
  • Ereignisunabhängige Nachversicherungsgarantien: Die Summe einer ereignisunabhängigen Nachversicherung kann ab sofort bis zu 6.000 Euro jährlich betragen. Auch Versicherungsverträge mit einem Zuschlag oder Ausschluss erhalten nun die Möglichkeit zur Nachversicherung.
  • Nachversicherungsgarantie für Azubis und Studierende: Bei erfolgreichem Abschluss einer Ausbildung oder eines Studiums kann die Jahresrente bei Azubis auf jährlich 21.000 Euro angehoben werden. Bei Studierenden beträgt die Maximalsumme 30.000 Euro jährlich.  

Hinweis: Die 60-Prozent-Regelung findet hier keine Anwendung.

 

Verbesserte Teilzeitklausel

Der Wechsel von Vollzeit auf Teilzeit muss mit dem Update nicht mehr angezeigt werden. Wenn die versicherte Person von einer Vollzeit- in eine Teilzeittätigkeit wechselt und die Berufsunfähigkeit innerhalb von zwölf Monaten nach dem Wechsel eintritt, legt die Hannoversche die berufliche Tätigkeit vor der Reduzierung zugrunde – ein Vorteil für Ihre Kunden. Wichtig zu wissen ist jedoch, dass sich die Prüfungsfrist auf 60 Monate verlängert, wenn der Grund für die Teilzeittätigkeit pflegebedürftige Angehörige oder die Versorgung von kindergeldberechtigten Kindern ist.

Vertriebsaktion für Akademiker

Bei den Akademikern unter Ihren Kunden trumpft die Hannoversche zudem mit einer besonderen Vertriebsaktion auf. Für sie erhöht sich die versicherbare Rente auf 2.250 Euro monatlich. Damit profitieren Akademiker von bis zu 27.000 Euro jährlich – und das mit nur 3 Gesundheitsfragen. Die Aktion läuft noch bis zum 31. März 2024 (danach beläuft sich die Monatsrente auf 2.000 Euro).