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Baustein Fahrraddiebstahl: Leistungen gelten jetzt auch für Bestandskunden

Mit unserer neuen VHV Hausratversicherung haben wir auch unseren optionalen Baustein Fahrraddiebstahl modernisiert. Die gute Nachricht für Bestandskunden: Haben sie den Baustein in der Vergangenheit abgeschlossen, profitieren auch sie jetzt automatisch von besseren Entschädigungsleistungen. Wir klären auf!

Ganz automatisch: höhere Entschädigungsleistung

Mit dem modernisierten Baustein Fahrraddiebstahl der VHV Hausratversicherung gilt für jedes Fahrrad eine Entschädigungsgrenze von 15.000 EUR – ein echtes Leistungs-Plus im Vergleich zum bisherigen Baustein. Eben deshalb gelten die neuen Leistungen jetzt auch für den Bestand: Jeder Versicherungsnehmer, der zu seinem Hausratvertrag auf Basis des Tarifes KLASSIK-GARANT (VHB 2008/2009/2011/2014/2018) einen Baustein Fahrraddiebstahl abgeschlossen hat, profitiert ganz automatisch von den neuen Entschädigungsgrenzen des aktuellen Tarifs VHB 2024.

Klar: höhere Versicherungssummen bleiben unberührt

So gilt für alle Schadenfälle seit dem 01.01.2024 eine grundsätzliche Entschädigung von bis zu 15.000 EUR pro Fahrrad. Davon nicht betroffen sind bestehende Verträge mit einem höheren Schutz.

Mehr Infos zum Baustein Fahrraddiebstahl?

Auf dem VHV Expertensofa erläutert Experte Dr. Marcos Hufenbach die Vorteile des Fahrradbausteins der VHV Hausratversicherung. Schauen Sie selbst!