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Hannoversche: Erleichterter RLV-Abschluss bei psychischen Erkrankungen

Die Hannoversche hat die Annahmerichtlinien in der Risikolebensversicherung bei leichten psychischen Erkrankungen gelockert. Wir erklären die Hintergründe und welche Vorteile das für Kunden und Ihren Vertrieb bedeutet.

Lockerung der Annahmerichtlinien bei psychischen Erkrankungen

Die Zahl der Menschen, die zeitweilig unter leichteren psychischen Beschwerden wie Stress, Trauerreaktionen oder Schlaflosigkeit leiden, steigt. Doch mit der Zahl der Betroffenen steigt auch das Verständnis für ihre Beschwerden und das Wissen darüber. So ist inzwischen bekannt, dass akute Belastungsreaktionen ohne Depression nicht zwangsläufig ein erhöhtes Versicherungsrisiko mit sich bringen. Das zeigen die Erfahrungswerte aus der Leistungsprüfung der Hannoversche. Deshalb sollen nun noch mehr Menschen den Schutz und die Sicherheit einer Risikolebensversicherung erhalten – und das sogar einfacher und schneller als bislang. Für Ihre Akquise ist das eine einmalige Chance.

Was Sie für Ihre Arbeit wissen müssen

Da alle Anträge und Voranfragen für eine RLV individuell geprüft werden, können die Angebote umso einfacher, schneller und passgenauer erstellt werden, je mehr Informationen dem Risikoprüfer vorliegen. Deshalb hat die Hannoversche einen leicht verständlichen und lückenlosen Fragebogen entwickelt, der so aufgebaut ist, dass Rückfragen der Risikoprüfer in der Regel vermieden werden können. So können Sie schon direkt nach der Voranfrage oder der Einreichung eine Einschätzung von der Hannoversche zu den Absicherungskonditionen bekommen. Das reduziert nicht nur Bürokratie, sondern spart allen Beteiligten auch wertvolle Zeit.