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Wie sind Elementargefahren in der Kfz-Versicherung versichert?

Zum Jahreszeitenwechsel treten besonders häufig starke Stürme auf – und diese führen nicht nur zu Schäden an Wohngebäuden, sondern auch an Fahrzeugen. Doch wie sind Elementargefahren eigentlich in der Kfz-Versicherung abgedeckt? Wir haben die wichtigsten Infos zusammengestellt.

Kasko: Versicherungsschutz bei Elementargefahren

Bereits in der Teilkaskoversicherung sind Schäden durch die unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel und Blitz sowie Überschwemmung abgesichert. Doch nicht jede stärkere Windböe erfüllt die Kriterien eines Sturms; erst bei Schäden ab Windstärke acht gehen Versicherer von einem Sturmschaden aus. Anders als bei vielen anderen Versicherern sind bei der VHV zudem auch Schäden durch eher seltenere Elementargefahren wie Lawinen, Muren, Erdbeben, Erdfall oder Vulkanausbrüche bereits mitversichert. Grundsätzlich gilt: Werden durch die Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen, sind auch diese Schäden versichert. Ausgeschlossen sind Schäden, die auf ein durch diese Naturgewalten veranlasstes Verhalten des Fahrers zurückzuführen sind.

Versicherte Naturgefahren auf einen Blick:

  • Sturm
  • Hagel
  • Blitzschlag
  • Überschwemmung
  • Lawinen
  • Muren
  • Erdbeben
  • Erdfall
  • Vulkanausbruch

Wie werden Naturgewalten im Kfz-Beitrag berücksichtigt?

Studien zeigen: Extremwetterereignisse nehmen mit Voranschreiten des Klimawandels an Häufigkeit und Intensität zu. Entsprechend müssen sich die höheren Risiken auch in den Versicherungsbeiträgen wiederfinden. Doch wie werden Naturgefahren berücksichtigt? Ganz einfach: Da das Schadenrisiko durch Elementargefahren nicht an allen Standorten gleich hoch ist, findet es über die Schadenbilanzen Einzug in die Regionalklassen. So berücksichtigen diese nicht nur Schäden in Folge von Verkehrsunfällen, sondern auch von z.B. Hagel oder Hochwasser.