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Neue Privathaftpflicht: Voller Haftpflichtschutz bei Glasbruch

Als erfahrener Vermittler wissen Sie: Nicht jede Produktneuerung sorgt automatisch für Aufsehen. Doch mit dem Einschluss von Glasschäden in Verbindung mit Mietsachschäden in EXKLUSIV gehen wir mit unserer neuen Privathaftpflichtversicherung deutlich über gängige Marktstandards hinaus. Welche Neuerungen noch auf Sie warten? Lesen Sie hier!

Endlich macht’s mal einer!

Privathaftpflicht und Glasschäden? Das gehörte in der Vergangenheit nicht zusammen. So war meist der zusätzliche Abschluss einer eigenständigen Glasbruchversicherung notwendig, um z.B. Mieter bei Glasschäden an Fenstern und Türen abzusichern. Mit der neuen Privathaftpflichtversicherung räumen wir damit auf: In EXKLUSIV sind Glasschäden bei Mietsachschäden in der PHV jetzt mitversichert – das ist äußerst selten am Markt. Und: Auch die Leistungen bei Schlüsselverlust haben wir noch einmal verbessert. In Kombination mit einer höheren Versicherungssumme in KLASSIK-GARANT von 30 Millionen Euro und einer zielgruppengerechten Tarifstruktur geben wir Ihnen somit für Ihre Kundengespräche ein überzeugendes Produkt an die Hand. 

Auszug der Leistungsverbesserungen in KLASSIK-GARANT:

  • Versichert ist das Abhandenkommen aller fremder privater Schlüssel. Somit sind von nun an z.B. auch Möbel- sowie Briefkastenschlüssel versichert. Ausgenommen sind weiterhin Tresor- und Schließfachschlüssel.
  • Wegfall des Selbstbehaltes bei Abhandenkommen beruflich genutzter Schlüssel.
  • NEU: Haftpflichtansprüche aus der Vermietung eines Einfamilienhauses in Europa (zu nicht gewerblichen Zwecken) sind nun auch versichert. Vorher erstreckte sich der Versicherungsschutz nur auf die Vermietung von Ferienhäusern- und Ferienwohnungen.
  • NEU: Versicherung von Schäden an überlassenen Arbeitsmitteln.
  • NEU: Haftpflichtansprüche aus der privaten Haltung von Schweinen, Schafen, Ziegen, Hühnern, Enten, Gänsen sowie wilden Kleintieren im Haushalt des Versicherungsnehmers.

Auszug der Leistungsverbesserungen in EXKLUSIV:

  • NEU: Versicherung von Glasschäden bei Mietsachschäden soweit kein anderer Versicherer leistungspflichtig ist. Es gilt ein Selbstbehalt von 150 EUR.
  • NEU: Folgeschäden bei privatem Schlüsselverlust sind bis 10.000 EUR mit 250 EUR Selbstbehalt versichert.
  • Auch für selbstständige nebenberufliche Tätigkeiten ist das Abhandenkommen beruflich genutzter Schlüssel jetzt versichert.
  • NEU: Absicherung des nicht schuldhaften Verlustes von Schlüsseln.

Los geht's!

Nutzen Sie unsere Vertriebsunterlagen für Ihre Kundenakquise! Neben einer neuen Produktbroschüre und personalisierbaren Aktionsflyern finden Sie hier unter anderem auch unser neues Schadenbeispiel zur Absicherung von Glasschäden in Verbindung mit Mietsachschäden.