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Hochwasser: die wichtigsten Infos rund um die Schadenmeldung

Aufgrund der aktuellen Situation von Hochwasser und starken Überschwemmungen in einigen Teilen Süddeutschlands, geben wir Ihnen die wichtigsten Informationen für Sie und Ihre Kunden zur Schadenmeldung bei der VHV an die Hand.

Welche Möglichkeiten zur Schadenmeldung gibt es?

Sind Ihre Kunden von Hochwasserschäden betroffen, sollte eine Schadenmeldung nach Möglichkeit immer direkt online über vhv.de erfolgen. Die Vorteile liegen auf der Hand:

  • Keine Wartezeit am Telefon: Die Schadenmeldung kann schnell und einfach über vhv.de vorgenommen werden.  
  • Schnelle Datenerfassung: Es erfolgt ein vollständiger Datenübertrag in das Schadensystem.
  • Gewissheit: Als Vermittler steht Ihnen eine Bestätigung der erfolgten Schadenmeldung als Download zur Verfügung. Sobald der gemeldete Schaden bearbeitet wird, erhält auch Ihr Kunde eine entsprechende Information.

Telefonische Schadenmeldung

Alternativ zur Online-Schadenmeldung können Schäden auch über die Schadenhotlines der VHV gemeldet werden.

  • Bei Schäden an Wohngebäude und Hausrat ist die Sach-Schadenhotline über die Rufnummer 0511 65 50 50 44 von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr erreichbar. Es kann zu meldebedingten Wartezeiten kommen.
  • Bei Schäden an Kfz kann die Kfz-Schadenhotline unter 0511 65 50 50 20 rund um die Uhr kontaktiert werden.

Wohnen und Hausrat: richtiges Verhalten bei der Schadenmeldung

  1. Die VHV informieren: Im ersten Schritt sollten Versicherungsnehmer die VHV über das Schadenereignis in Kenntnis setzen und bei Unsicherheiten das weitere Vorgehen erfragen. Wichtig für Vermittler: Werden Sie über einen Schaden informiert, prüfen Sie bitte vor der Schadenmeldung bei der VHV, ob überhaupt eine Elementarschadendeckung besteht.
  2. Schäden dokumentieren: Bevor Kunden mit den Aufräumarbeiten beginnen, müssen sie entstandene Schäden fotografisch dokumentieren. Dabei gilt das Motto: Besser ein Foto mehr, als eins zu wenig. Sollten Sammelabfahrten für beschädigten Hausrat stattfinden, sollte auch dieser vorab mit Fotos und Beschreibungen dokumentiert werden, damit die Schadenhöhe nachvollzogen werden kann.
  3. Schaden­aufstellung anfertigen: Für die Schadenaufstellung sollte schriftlich eine Liste aller beschädigten Gegenstände angefertigt und, falls vorhanden, die Anschaffungsbelege beigefügt werden. Alternativ können Versicherungsnehmer den Zeitpunkt der Anschaffung sowie den Neupreis notieren.
  4. Schäden so gering wie möglich halten: Generell gilt es, die Wasserschäden in Keller und Erdgeschoss durch Ausräumen und Abpumpen so gering wie möglich zu halten. Ebenso sind Schlamm- und Schmutzablagerungen zu entfernen, bevor sie antrocknen. Anschließend sollte ein Trocknungsdienst beauftragt werden.

Kfz: richtiges Verhalten bei der Schadenmeldung

  • Informationen bereithalten: Bei einer Kfz-Schadenmeldung sollten Versicherungsnehmer aktuelle Kontaktdaten inkl. Mobilfunknummer, das Kennzeichen des beschädigten Fahrzeugs sowie ihre Versicherungsnummer bereithalten. Auch die Angabe des aktuellen Fahrzeugortes sowie Informationen zur Fahrbereitschaft und dem Kilometerstand sind für die Schadenaufnahme und eine reibungslose Bearbeitung wichtig. 
  • Schadendokumentation: Um entstandene Schäden besser einschätzen zu können, ist eine Anfertigung von aussagekräftigen Fahrzeugbildern von entscheidender Bedeutung. Auch hier gilt: Besser mehr Bilder aus unterschiedlichen Perspektiven aufnehmen, um die Schadenaufnahme sowie die Abwicklung zu vereinfachen.

Kfz: Wichtige Infos für eine schnelle Abwicklung der Schäden

  • Nach Erhalt der Schadenmeldung werden wir uns umgehend bei den Versicherungsnehmern melden. Wir haben unsere Kapazitäten erhöht, damit alle Schadenfälle durch unsere eigenen Sachverständigen vor Ort schnellstmöglich besichtigt werden können.
  • Versicherungsnehmer sollten das Fahrzeug möglichst an dem Ort stehen lassen, an dem es sich derzeit befindet. Fahrzeuge, die „weggeschwemmt“ wurden, werden in der Regel derzeit zu Sammelplätzen durch die Kommunen bzw. Gemeinden transportiert und dort „zwischengelagert“, sodass unsere Sachverständigen die Besichtigung auch dort durchführen können.
  • Der jeweilige Sachverständige wird nach der Besichtigung direkt vor Ort das weitere Vorgehen mit dem Kunden besprechen.
  • Sollten schadenerhöhende Umstände auftreten (z.B. defekte Scheiben) oder das Fahrzeug dringend abtransportiert werden müssen, nehmen Sie bitte kurzfristig mit uns telefonischen Kontakt auf, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

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