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Jährliche Fahrleistung: Post für Ihre Kunden

In diesem Jahr fragen wir erstmals seit 2019 wieder die jährliche Fahrleistung und den aktuellen Kilometerstand bei privaten Kfz-Kunden ab. Hier erfahren Sie, wann Ihre Kunden informiert werden – und was bei fehlender Rückmeldung passiert.

Was steht im Kundenanschreiben?

Erfüllen Versicherungsnehmer des Tarifs KLASSIK-GARANT 2.0 bestimmte Kriterien – wie zum Beispiel eine jährliche Fahrleistung bis zu 9.000 Kilometer – und liegt die Meldung des Kilometerstands weiter als ein Jahr zurück, erhalten diese per E-Mail, postalisch oder als Nutzer des VHV Kundenportals ein Schreiben mit:

  • dem aktuell zu zahlenden Beitrag (inkl. individueller Zahlweise),
  • einem Vergleichsbeitrag für 2025 – dieser gilt bei fehlender Rückmeldung automatisch.

Tipp: Empfehlen Sie Ihren Kunden, zeitnah zu antworten. Nach Eingang gleichen wir die neuen Angaben mit den bisherigen Daten ab. Hat sich die Fahrleistung verändert, wird der Beitrag entsprechend angepasst.

So einfach ist die Rückmeldung

Ihre Kunden haben mehrere Möglichkeiten zur Rückmeldung:

  • Online über eine Landingpage (per Link oder QR-Code im Schreiben erreichbar),
  • telefonisch über 0511-907-2311,
  • per E-Mail an kmaktion@vhv.de,
  • per Post – mit dem Originalcoupon aus dem Kundenanschreiben.

Je früher die Rückmeldung erfolgt, desto schneller kann der Beitrag aktualisiert werden.

Kundenliste: So fassen Sie gezielt nach

Damit Sie aktiv unterstützen können, stellen wir Ihnen vier Wochen vor der automatischen Umstellung postalisch eine Übersicht zur Verfügung, die alle Verträge enthält, zu denen uns bis dahin keine Rückmeldung (per Telefon, Online, E-Mail oder Originalcoupon per Post) vorliegt. So behalten Sie den Überblick und können Ihre betroffenen Kunden gezielt ansprechen, um eine fristgerechte Rückmeldung zu ermöglichen – und unnötige Beitragsanpassungen zu vermeiden.

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