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Ab 1. Juli: Neuer Tarif Kfz-Privat

Aufpolierter Versicherungsschutz: Zum Juli startet ein neuer Kfz-Privat-Tarif – mit attraktiven Leistungen für das private Neu- und Ersatzgeschäft. Rechenbar ist er für Versicherungsbeginne in 2025, für Beginne in 2026 wird er ab Mitte September verfügbar sein. Wir zeigen Ihnen die wichtigsten Neuerungen in Leistung und Tarifierung.

Erweiterte Leistungen im Überblick

Der neue Tarif bietet eine Vielzahl an Verbesserungen, die den Versicherungsschutz Ihrer Kunden aufwerten:

  • Tierbiss-Folgeschäden: Erhöhung der Entschädigungsgrenzen auf 20.000 Euro in KLASSIK-GARANT und unbegrenzte Deckung in KLASSIK-GARANT EXKLUSIV.
  • Kurzschluss-Folgeschäden: Analog zur Tierbissregelung werden die Entschädigungsgrenzen auf 20.000 Euro bzw. unbegrenzt angehoben.
  • Totalschadenregelung: Im KLASSIK-GARANT EXKLUSIV steigt die Erstattung für Zulassungs- und Überführungskosten auf 1.500 EUR.
  • Plaketten: Die Entschädigung für beschädigte oder verlorene Plaketten wird auf 15 Euro erhöht.
  • Auslandschutz: Klarstellung, dass der Schutz auch bei teilweiser Schuld des Unfallgegners im Ausland greift.
  • Rechtsschutz § 3 Ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten: Verbesserungen bei Ordnungswidrigkeiten- und Verwaltungsverfahren im Zusammenhang mit Halte- oder Parkverstößen.

Optimierungen im Schutzbrief:

  • Wohnmobile und Wohnanhänger-Gespanne: Erhöhung der Leistungsgrenze bei Abschleppkosten auf 1.500 Euro.
  • Diagnosekosten: Anhebung von 80 Euro auf 100 Euro.
  • Fahrzeugunterstellung: Erweiterung der Unterstellgrenze bis zum Tag der Abholung, sofern die VHV den Fahrzeugtransport organisiert.
  • Mobilitätspauschale: Einführung einer Pauschale von 50 Euro am Schadenort, z. B. für Fahrten zur Werkstatt oder Autovermietung.

Schnellere Absicherung von Premiumfahrzeugen

Beschleunigter Abschlussprozess: Die Grenze für die Anfragepflicht bei Pkw-Hochwertrisiken steigt von 130.000 auf 250.000 Euro. Fahrzeuge bis zu diesem Wert können so schneller und unkomplizierter versichert werden, da die Angebotsanfrage erst ab 250.001 Euro erforderlich ist. Bitte beachten Sie, dass weiterhin ab 130.001 EUR die Besonderen Bedingungen (Jetzt AKB Abschnitt Q) gelten.

Anpassungen im Schadenfreiheitsrabatt-System

Ab dem 1. Juli 2025 gelten für Pkw neue Beitragssätze in der Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung bei identischen SF-/Schadenklassen. Zudem ändert sich die Rückstufung im Schadenfall. Wird ein Vertrag im Kalenderjahr 2025 auf den neuen Tarif umgestellt und ist zuvor ein ersatzpflichtiger Schaden eingetreten, erfolgt die Rückstufung gemäß der neuen Rückstufungstabelle.

Verbesserte SF-Ersteinstufungsregelungen für junge Fahrer

  • Autostarter: Teilnehmer, die mindestens ein Jahr schadenfrei am Autostarter-Programm teilgenommen haben, erhalten als Ersteinstufung die Sondereinstufung SF3.
  • Begleitetes Fahren: Junge Fahrer, die am begleiteten Fahren teilgenommen haben, erhalten die Einstufung SF½.

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