VHV Partner
Startseite

Ab Oktober: Neue Namensprüfung bei Zahlungen – und was Sie dazu wissen sollten

Ab Oktober 2025 gilt im gesamten Euroraum eine neue Pflichtprüfung für SEPA-Überweisungen: Name und Kontoinhaber müssen übereinstimmen, Abweichungen und Schreibfehler können Zahlungen stoppen. Wir zeigen, was das für Sie und Ihre Kunden bedeutet.

Sicherer zahlen mit Verification of Payee

Ab dem 9. Oktober 2025 tritt im gesamten Euroraum eine neue Pflichtprüfung für SEPA-Überweisungen in Kraft: die Verification of Payee (VoP). Dabei wird der Name des Zahlungsempfängers mit dem beim Kreditinstitut hinterlegten Kontoinhaber abgeglichen. Ziel dieser Regelung ist es, Überweisungsfehler und Betrugsfälle zu verhindern.

Was das für Sie und Ihre Kunden bedeutet

Auch wenn die VoP insgesamt für mehr Sicherheit sorgt, birgt die Umstellung insbesondere zu Beginn gewisse Risiken für Sie und Ihre Kunden. Zum Beispiel:

  • Zahlungsverzug, der den Versicherungsschutz gefährden kann
  • Irritationen bei Kunden, die davon ausgehen, dass ihre Zahlung angekommen ist
  • Mehr Rückfragen und Klärungsbedarf im Kundenkontakt

Das tatsächliche Risiko wird jedoch als gering angesehen, da Banken ihre Kunden proaktiv über VoP und den richtigen Umgang bei Abweichungen im Namensabgleich aufklären.

So können Sie schon jetzt aktiv werden:

  • Korrekte Empfängerangaben sicherstellen: Überprüfen Sie Ihre Vorlagen, Rechnungen und alle Kommunikationsmaterialien sorgfältig. Achten Sie darauf, stets die vollständige und offizielle Firmenbezeichnung des Versicherers zu verwenden, damit bei der Zahlung keine Unklarheiten oder Fehler entstehen.
  • Kunden sensibilisieren: Machen Sie Ihre Kunden darauf aufmerksam, dass der Name des Zahlungsempfängers genau mit dem Kontoinhaber übereinstimmen sollte. Empfehlen Sie ihnen, die Angaben direkt aus der Rechnung zu übernehmen, um Tippfehler oder Abweichungen zu vermeiden.

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Gefällt mir (0)
Hilfreich (0)
Inspirierend (0)
Mir fehlt etwas (0)