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PHV: Preisanpassung im Neugeschäft

Aufgrund gestiegener Schadenkosten erhöht die VHV zum 2. Februar 2026 die Beiträge im PHV-Neugeschäft. Wir zeigen Ihnen, welche Regelungen gelten und was jetzt wichtig ist.

Hintergründe der Beitragsanpassung

Steigende Schadenkosten in der privaten Haftpflichtversicherung sind maßgeblich auf höhere Anschaffungswerte sowie gestiegene Personal- und Betriebskosten zurückzuführen. In den vergangenen zwei Jahren haben sich die durchschnittlichen Schadenzahlungen entsprechend kontinuierlich erhöht. Bereits im vergangenen Jahr empfahl der Treuhänder daher eine Beitragsanpassung im Bestand, die die VHV mit einer Erhöhung um 10 Prozent umgesetzt hat. Da sich die Schadenentwicklung fortsetzt, ist nun auch eine Anpassung im PHV-Neugeschäft um durchschnittlich 10 Prozent erforderlich. 

Bestehende Angebote, Anträge und Angebotsbindefrist

Bereits abgegebene Angebote behalten ihre Gültigkeit, sofern der Antragseingang bis zum 01.02.2026 bei der VHV erfolgt – unabhängig vom Versicherungsbeginn. Für Anträge, die ab dem 02.02.2026 bei der VHV eingehen, gelten die aktualisierten Beiträge. Die Anpassung betrifft ausschließlich Neukunden innerhalb der PHV, die Nebensparten sind von der Erhöhung nicht betroffen. 

Mit dem 20.01.2026 entfällt die bisherige Angebotsbindefrist von 3 Monaten innerhalb der privaten Haftpflichtsparten. Für bereits erstellte Angebote, welche nicht bis zum 01.02.2026 als Antrag bei der VHV eingehen, besteht die Möglichkeit einer manuellen Antragseinreichung. Angebote mit angedruckter 3-monatiger Angebotsbindefrist werden bis zum Ende der jeweiligen Frist akzeptiert. Der Versicherungsvorschlag ist in dem Fall dem Antrag beizufügen. 

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