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Hausrat: Kennen Sie schon den Baustein Online- und Digitalschutz?

Ob im Onlinebanking, über digitale Bezahlsysteme oder bei Internetkäufen – die digitalen Risiken für Vermögensschäden steigen. Wir zeigen Ihnen, wie der neue Baustein Online- und Digitalschutz gezielt schützt und welche Vorteile er bietet.

Mehr Schutz vor Betrug im Netz

Digitale Zahlungen, Onlinebanking und Internetkäufe sind längst Alltag – und damit auch die Risiken, die damit einhergehen. Der optionale Baustein Online- und Digitalschutz erweitert die Hausratversicherung gezielt um Schutz für Vermögensschäden, die durch Identitätsmissbrauch, Betrug im Onlinehandel oder Missbrauch von Giro-, Kredit- und Kundenkarten entstehen. Er bietet eine praxisnahe Absicherung für typische Alltagsszenarien im Netz – transparent, leistungsstark und zu einem attraktiven Beitrag.

Die Highlights des Bausteins im Überblick:

  • Identitätsmissbrauch durch Phishing, Pharming oder Skimming bis 10.000 Euro
  • Vermögensschäden durch Onlinehandel-Betrug bis 3.000 Euro für den Käuferschutz und 1.000 Euro für den Verkäuferschutz
  • Schutz bei Giro-, Kredit- und Kundenkartenmissbrauch bis 10.000 Euro
  • Jahresbrutto-Beitrag nur 14,99 Euro

Schutz bei Identitätsmissbrauch

Der neue Baustein Online- und Digitalschutz deckt Vermögensschäden ab, die durch Identitätsmissbrauch beim privaten Onlinebanking oder der Nutzung elektronischer Bezahlsysteme entstehen. Konkret greift er dann, wenn unberechtigte Dritte die Daten Ihrer Kunden durch Phishing, Pharming oder Skimming missbräuchlich nutzen, um sich rechtswidrig einen Vermögensvorteil zu verschaffen. Die maximale Entschädigung beträgt je Versicherungsfall 10.000 Euro, mehrere zusammenhängende Missbrauchshandlungen zählen dabei als ein Versicherungsfall.

Was ist Phishing, Pharming und Skimming?

  • Phishing ist eine Betrugsmethode, bei der Täter über gefälschte E-Mails vertrauliche Zugangs- und Identifikationsdaten von Dritten erschleichen und diese anschließend unerlaubt im Online-Verkehr nutzen.
  • Pharming beschreibt den Missbrauch über gefälschte Webseiten, auf die Internetnutzer umgeleitet werden, um vertrauliche Daten zu erlangen und unerlaubt zu verwenden.
  • Skimming ist die Kopie von Kartendaten am Geldautomaten oder Bezahl-Terminal, oft kombiniert mit dem Ausspionieren der PIN, um die Karte anschließend zu duplizieren und im Bankverkehr missbräuchlich zu nutzen.

Genauere Definitionen erhalten Sie in der Verbraucherinformation, E3 1.

Schutz bei Giro-, Kredit- und Kundenkartenmissbrauch

Neben der Absicherung von Vermögensschäden durch Phishing, Pharming und Skimming, sichert der Baustein auch Vermögensschäden ab, die entstehen, wenn Giro-, Kredit- oder Kundenkarten durch Einbruch, Raub oder andere versicherte Ereignisse abhandengekommen sind. Bei Raub ist auch die Herausgabe der PIN mitversichert. Gut zu wissen: Nach einem Vorfall muss der Verlust sofort der Bank gemeldet und die Karten gesperrt werden. Sollte die Bank den Schaden nicht oder nur teilweise ersetzen, genügt eine schriftliche Bestätigung für die Geltendmachung beim Versicherer. Pro Versicherungsfall werden bis zu 10.000 Euro erstattet. 

Käufer- und Verkäuferschutz:

Auch im Onlinehandel sind Kunden Risiken ausgesetzt. Der neue Baustein Online- und Digitalschutz bietet bei privaten Onlinekäufen und -verkäufen innerhalb der Europäischen Union einen Käufer- und Verkäuferschutz, sofern der Vertrag während der Laufzeit der Hausratversicherung abgeschlossen wurde. 

  • Der Käuferschutz leistet, wenn bezahlte Ware nicht geliefert wird, stark von der Beschreibung abweicht oder eine berechtigte Rückabwicklung nicht zur Erstattung führt; bestimmte Geschäfte wie Käufe unter 25 Euro, Dienstleistungen oder Kapitalanlagen sind ausgeschlossen. 
  • Der Verkäuferschutz deckt typische Betrugsfälle ab, etwa wenn Käufer fremde Zugangsdaten nutzen oder nach Rückzahlung die Ware nicht zurücksenden. Voraussetzung ist, dass vertragliche Rechte konsequent genutzt und Schäden unverzüglich gemeldet werden. 

Entschädigt wird je Versicherungsfall bis 3.000 Euro im Käuferschutz und 1.000 Euro im Verkäuferschutz.

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