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Neuer Flotten-Tarif zum 1. April 2026: Die Änderungen im Überblick

Zum 1. April stellen wir für Ihre Kfz-Gewerbekunden wieder attraktive Flotten-Tarife bereit. Auch bei der Fahrzeugklassifizierung sowie bei Rahmenabkommen gibt es Neuerungen. Die wichtigsten Änderungen haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Flotte GARANT 1+: Neuer Tarif für Neu- und Ersatzverträge

Ab dem 1. April 2026 gilt im Tarif Flotte GARANT 1+ eine neue Tarifgeneration für Neu- und Ersatzverträge. Die Kalkulation orientiert sich an den aktuellen Entwicklungen bei Schadenkosten sowie an den Verbraucherpreisindizes. Gleichzeitig führen wir das attraktive Beitragsniveau vom Jahresbeginn fort. Die Tarife sind bis zum 30. September 2026 gültig.

Klarstellung bei der Abgrenzung von Lkw und Arbeitsmaschinen

Einige Spezialfahrzeuge wurden nach nationalen Zulassungsbestimmungen bislang den Arbeitsmaschinen zugeordnet. Durch neue EU-Klassifizierungen fallen diese Fahrzeuge nun teilweise in den Bereich der Spezialaufbauarten in Verbindung mit der klassischen Lkw-Aufbauart „BA“. Die VHV ordnet diese Risiken weiterhin den Arbeitsmaschinen zu, sofern keine Güterbeförderung möglich ist. Hintergrund ist der große Bestand an Fahrzeugen mit älteren Zulassungen sowie deren meist lange Nutzungsdauer. Gut zu wissen: In VOKIS wurden die neuen BA-Aufbauarten aufgenommen. Werden diese ausgewählt, erscheint ein Hinweis auf die Tarifierung als Arbeitsmaschine.

Neue Vertriebsmaterialien

Passend zum neuen Tarif stellen wir aktualisierte Vertriebsmaterialien bereit. Dazu zählen unter anderem die neue Verbraucherinformation Auto, Informationen zum Flotte-Schutzbrief für Lieferwagen, die Produktübersichten zu Flotte-GARANT 1+, 5+, 15+ sowie zu den branchenspezifischen Lösungen BAUPROTECT, ARCHIPROTECT und IT-PROTECT. 

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