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Drohnen fliegen: Welche Regeln gelten und wie die VHV schützt

Drohne starten, Kamera an – alles erlaubt? Ganz so einfach ist es nicht. Für private Drohnenflüge gelten strenge Regeln, und bei Schäden kann es schnell teuer werden. Auch deshalb ist eine passende Versicherung Pflicht. 

Drohnen werden immer beliebter – doch viele unterschätzen die Regeln

Drohnen sind beliebt: Rund 360.000 Drohnen werden zu privaten Zwecken in Deutschland genutzt, häufig mit Video- oder Fotofunktionen. In der Praxis setzen sich viele Nutzer dabei nicht mit den rechtlichen Vorgaben oder dem notwendigen Versicherungsschutz auseinander. Dabei gelten bereits für kleine Freizeitdrohnen klare Regeln: Je nach Modell können Registrierungspflichten bestehen, und der Betrieb ist nur mit passender Haftpflichtversicherung erlaubt. Auch Gewicht und technische Ausstattung, wie eine Kamera, beeinflussen die rechtliche Einordnung. 

Schon kleine Verstöße können teuer werden

Datenschutzverstöße oder andere rechtliche Verstöße, etwa durch unerlaubte Aufnahmen oder Flüge in gesperrten Bereichen, können für Drohnenpiloten empfindliche Bußgelder und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Kosten für Bußgelder sind jedoch nicht über die Haftpflichtversicherung abgedeckt. Die Drohnen-Haftpflichtversicherung greift vielmehr dann, wenn durch den Flug Personen verletzt oder fremdes Eigentum beschädigt wird, beispielsweise Fahrzeuge, Gebäude oder andere persönliche Gegenstände. Gerade deshalb ist eine passende Absicherung wichtig. Viele Kunden gehen allerdings davon aus, dass Drohnen automatisch über die Privathaftpflichtversicherung mitversichert sind, was häufig nicht der Fall ist.

Warum die Drohnen-Haftpflicht oft zur Beratungslücke wird

In zahlreichen klassischen Privathaftpflicht-Tarifen sind Drohnen entweder gar nicht oder nur sehr eingeschränkt abgesichert. Nutzen Sie wenige Prüffragen, um den Absicherungsbedarf im Kundengespräch zu ermitteln:  

  • Nutzt der Kunde privat eine Drohne?
  • Wie schwer ist die Drohne?
  • Ist eine Kamera verbaut?
  • Besteht bereits Versicherungsschutz?

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