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Campinginhaltsversicherung: Jetzt Campingfahrzeuge und Wohnwagen absichern

Mit der neuen Campinginhaltsversicherung erweitert die VHV ihr Portfolio für Campingfahrzeuge und Wohnwagenanhänger um einen wesentlichen Baustein: Seit dem 1. Juli lässt sich nicht mehr nur das Fahrzeug selbst, sondern auch der mitgeführte Inhalt absichern. Damit wird eine Absicherungslücke für Besitzer von Campingfahrzeugen und Wohnwagenanhängern geschlossen.

Jetzt auch Campinginhalt bei der VHV versicherbar

Neben dem Boom steigt auch der Wert dessen, was Kunden auf Reisen mitführen: Von hochwertigen Campingmöbeln über Kühlboxen bis hin zu Laptops, Smartphones oder nicht versicherungspflichtige E-Bikes kommen schnell mehrere Tausend Euro an Fahrzeuginhalt zusammen. Dieser Inhalt ist nicht über die klassische Kfz- oder Kaskoversicherung geschützt. Bei einem Einbruch, einem Fahrzeugdiebstahl oder einem Unwetterschaden drohte Kunden somit ein erheblicher finanzieller Verlust. Die neue Campinginhaltsversicherung der VHV bietet hier die passende Ergänzung zur VHV Kaskoversicherung für privat genutzte Campingfahrzeuge und Wohnwagenanhänger. 

Versicherte Sachen und Entschädigungsgrenzen

Die neue Campinginhaltsversicherung kann als Ergänzung zur Kasko-Versicherung abgeschlossen werden und schützt den Fahrzeuginhalt bis zu einer Höchstentschädigung von insgesamt 10.000 Euro je Schadenfall. Die Regulierung erfolgt auf Basis der Neuwertentschädigung zum Zeitpunkt des Schadens, maximal bis zum tatsächlich gezahlten Anschaffungspreis.

 

Bis zu insgesamt 10.000 Euro Neuwert abgesichert:

  • Möbel & Haushaltsausstattung: Campingmöbel, Kühlschränke, Kühlboxen, Haushaltsgeräte, Vorrats- und Multifunktionsschränke.
  • Energieversorgung: Stromgeneratoren und mobile Solaranlagen.
  • Gepäck & Dokumente: Kleidung sowie die Kosten für die Wiederbeschaffung wichtiger Dokumente (z. B. Personalausweis, Reisepass, Führerschein, Fahrzeugschein).
  • In einem an allen Seiten geschlossenen Vorzelt sind dieselben Sachen (exkl. Kleidung und Dokumentenwiederbeschaffung) bis zu einem Gesamtneuwert von insgesamt 1.000 Euro versichert.

Bis zu insgesamt 3.000 Euro Neuwert sind zusätzlich versichert:

  • Elektronik & Medien: Computer und Zubehör, Smartphones und Mobiltelefone, Foto- und Filmausrüstung, mobile Navigationsgeräte.
  • Sport- & Freizeitgeräte: Fahrräder und nicht versicherungspflichtige E-Bikes, Surfbretter, Tauch-, Golf- und Skiausrüstung.
  • Boote (ohne Motor): Falt-, Schlauch-, Ruder- und Paddelboote.

Wichtig: Nicht versicherte sind unter anderem Bargeld, Wertsachen und Schmuck sowie beruflich genutzte Gegenstände. Zudem müssen die Sachen verschlossen im Fahrzeug oder in einem an allen Seiten geschlossenen Vorzelt verwahrt werden. Außen am Fahrzeug angebrachte Gegenstände sind zusätzlich gegen Diebstahl zu sichern.

Abgesicherte Risiken

Versicherungsschutz besteht unter anderem bei Ereignissen der Teil- oder Vollkasko wie Unfall, Diebstahl inkl. Einbruch und Fahrzeugdiebstahl, Brand und Explosion, Vandalismus sowie Sturm, Hagel, Starkregen und Überschwemmung

Weitere Argumente für Ihr Beratungsgespräch

  • Geografischer Geltungsbereich: Der Schutz gilt in den geografischen Grenzen Europas sowie in allen außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.
  • Keine Rückstufung der SF-Klasse: Schäden, die rein über die Campinginhaltsversicherung reguliert werden, führen nicht zu einer Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse in der Vollkaskoversicherung.
  • Selbstbeteiligung: Es gilt eine vereinbarte Selbstbeteiligung von 150 Euro je Schadenfall.
  • Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit: Die VHV verzichtet grundsätzlich auf diesen Einwand – mit wenigen klar definierten Ausnahmen, wie beispielsweise bei Schäden die auf übermäßigen Alkoholkonsum zurückzuführen sind oder grob fahrlässig ermöglichtem Diebstahl.

Jetzt Kunden gezielt ansprechen

Die neue Campinginhaltsversicherung bietet den idealen Anlass für die Kundenansprache. Um Ihnen den Start zu erleichtern, stehen zwei fertige und individuell anpassbare Anschreiben zum Download bereit – jeweils eine Vorlage für Bestandskunden und eine für potenzielle Neukunden. Beide lassen sich flexibel als Brief oder E-Mail einsetzen. Nutzen Sie diese Vorlagen, um Ihre Kunden schnell und unkompliziert über den neuen Schutz zu informieren und einen konkreten Gesprächsanlass zu schaffen.

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